Philipp Zurfluh
Die kantonale Waldverordnung hat seit ihrem Erlass im Jahr 1996 nur wenige Änderungen erfahren. Veränderte Rahmenbedingungen sowie parlamentarische Vorstösse machen eine Revision der kantonalen Waldverordnung (KWV) unabdingbar. Dies geht aus dem Bericht und Antrag des Urner Regierungsrats an den Landrat zur Revision der KWV hervor. Mit der Teilrevision sollen insbesondere Grundsätze für gedeckte Energieholzlager aufgenommen, Rahmenbedingungen für Velofahrer, Mountainbiker und Reiter definiert oder die rechtliche Grundlage für die Entschädigung der Revierförster geschaffen werden. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, wurden mit der geltenden Waldverordnung positive Erfahrungen gemacht, weshalb die Grundsätze nicht in Frage gestellt werden.
Das Errichten gedeckter Energieholzlager im Wald und der anschliessende Missbrauch als Geräteunterstand gibt in der Praxis immer wieder Anlass zu Diskussionen und stellt die Baubewilligungsbehörden vermehrt vor Herausforderungen. Aus dem Bericht geht hervor, dass eine klare Regelung über das zulässige Ausmass der gedeckten Holzlager notwendig sei. Der neue Artikel stellt klar, dass kleine, einfach erstelle und gedeckte Energieholzlager ohne Baubewilligung erstellt werden dürfen. Eine Absprache mit dem zuständigen Revierförsterer sei aber notwendig.
Wildes Befahren von Wald soll unterbunden werden
Velofahrer, Mountainbiker und Reiter sind zunehmend auch ausserhalb der markierten Wege im Wald zu beobachten. Dies führt nicht nur zu Schäden an den Fusswegen und der Vegetation, sondern auch zu einer zunehmenden Beunruhigung weiterer Waldgebiete. «Dadurch wird der Lebensraum der Wildtiere gestört», heisst es im Bericht. Die Schaffung einer Rechtsgrundlage, damit das wilde Befahren von Wald auf unbefestigten, unmarkierten und nicht speziell bewilligen Pfaden unterbunden werden kann, wurde im Rahmen der Vernehmlassung mitgetragen.
Artikel zu Bikern wurde kontrovers diskutiert
Im Rahmen der Vernehmlassung provozierte aber der Artikel über das Velofahren, Mountainbiken und Reiten die meisten Anträge. Er wurde kontrovers diskutiert. Relativ viele Vernehmlasser befürchten durch das bewilligte Befahren der Wanderwege im Wald eine Erhöhung des Aufwands für die Gemeinden oder auch Korporationsbürgergemeinden für den Wegunterhalt. Entsprechend wehrte sich eine hohe Anzahl von Vernehmlassern gegen eine generelle Freigabe der Wanderwege im Wald für Biker. Andererseits sind einige Vernehmlasser der Meinung, dass auch Reiter wie Biker auf sämtlichen signalisierten Wanderwegen zugelassen sein sollten.
Der Regierungsrat hat die Sicherheitsdirektion am 3. April 2018 ermächtigt und beauftragt, zur Revision der kantonalen Waldverordnung eine Vernehmlassung durchzuführen. 62 Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen, davon haben 44 eine solche eingereicht. Die Notwendigkeit einer Revision ist bei sämtlichen Vernehmlassern unbestritten. 14 Vernehmlasser stimmen sämtlichen Änderungen vorbehaltlos zu. Die restlichen Stellungnahmen bringen einzelne oder mehrere Änderungsvorschläge zu verschiedenen Artikeln vor. Insgesamt umfasst die Vernehmlassungsvorlage 19 geänderte oder neue Artikel. Für 15 Artikel gingen Änderungsanträge oder Bemerkungen ein. Diese Eingaben wurden geprüft, und soweit sie zweckdienlich erschienen, in die Vorlage eingearbeitet.
Revierförster werden aus Staatskasse entschädigt
Laut dem Bericht hat die Revision der KWV keine personellen Auswirkungen. Durch das Schaffen der rechtlichen Grundlage für die Entschädigung der Revierförster für hoheitliche Tätigkeiten wird die Staatskasse zusätzlich mit rund 20 000 Franken pro Jahr belastet. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung der kantonalen Waldverordnung zu beschliessen.
Der Landrat behandelt den Bericht und Antrag des Regierungsrats in der Novembersession vom Mittwoch, 14. November 2018.