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Vorwurf der Nötigung: Urner Gericht spricht umstrittenen Hotelier frei – Staatsanwaltschaft legt Berufung ein

Mangels Beweis ist ein bekannter Luzerner Hotelbetreiber vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. Ein ehemaliger Angestellter warf ihm vor, dessen Familie mit dem Tod bedroht zu haben.

Er soll gegenüber seinem ehemaligen Angestellten im Hotel Tellsplatte in Sisikon eine Todesdrohung ausgesprochen haben, als dieser einen Abgangsvertrag nicht unterzeichnen wollte. Hierfür musste sich der umstrittene Hotelier aus Luzern diesen Monat vor dem Urner Landgericht verantworten (wir berichteten). Für den Richter lässt sich der damit verbundene Vorwurf der Nötigung allerdings nicht beweisen, wie aus dem nun vorliegenden Urteil hervorgeht.

Lediglich die Aussagen, die der Angestellte selber zum angeblichen Vorfall gemacht hatte, standen dem Gericht zur Beurteilung zur Verfügung. Weitere Zeugen habe die Urner Staatsanwaltschaft nicht einvernehmen können, weil diese zum Vorfall nichts sagen konnten oder wollten, zitierte der Verteidiger des Beschuldigten während der Verhandlung aus einem Rapport. Zum Teil habe die Staatsanwaltschaft Zeugen auch nicht auffinden können, weil man beispielsweise den Nachnamen des Kochs nicht gekannt habe, so der Strafverteidiger gegenüber dem Gericht.

Beschuldigter spreche gar kein Bosnisch

Der 47-jährige Beschuldigte bestritt die Vorwürfe von Beginn weg. Gemäss dem Angestellten sei die Drohung in Bosnisch ausgesprochen worden. Er beherrsche jedoch kein Bosnisch, sagte der Angeklagte vor Gericht aus.

Mit dem Freispruch würde der Hotelier rund 5000 Franken erhalten, um seine Anwaltskosten zu begleichen. Diese gehen zulasten des Staates – wie auch die Verfahrenskosten von knapp 2000 Franken. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung gegen das Urteil eingelegt und wird den Fall unter Umständen ans Obergericht weiterziehen.

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