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Uri

Vorstoss: Urner Regierung soll sämtliche Stellen ausschreiben

Jolanda Joos (SP, Bürglen) will der Regierung die Kompetenz entziehen, auf Ausschreibungen von Verwaltungsstellen zu verzichten. Im Zeitalter des Internets sei der Aufwand kein Argument.
Jolanda Joos (SP, Bürglen)  bei ihrem Amtsantritt im Landrat. (Urs Hanhart, Januar 2018)

Florian Arnold

Der Urner Regierungsrat kann bei der Besetzung von Stellen auf eine Ausschreibung verzichten. Jüngst ist dies etwa bei der Besetzung der Oberstaatsanwalt-Stellvertretung geschehen. Jolanda Joos (SP, Bürglen) stört sich an dieser Praxis. «Wenn die Stelle nicht ausgeschrieben wird, können sich weder intern noch extern Personen für diese Vakanz bewerben», sagt Joos. «Ein Verzicht der Ausschreibung ist besonders stossend bei Kaderstellen, da Qualifikationen und Kompetenzen im Vordergrund stehen sollten und die Chancengleichheit bei der Stellenbesetzung berücksichtigt werden muss.» Die Begründung, dass man langjährigen Mitarbeitenden eine Perspektive und attraktive Aufstiegsmöglichkeit bieten muss, stehe im Widerspruch zur Problematik der Abwanderung von qualifizierten Fachkräften im Kanton Uri.

Jeder soll sich bewerben können

Für den zweitgrössten Arbeitgeber im Kanton, gemeint ist mit 761 Angestellte Ende 2016 der Kanton, solle die Priorität auch darin liegen, dass qualifiziertem Kaderpersonal, das in andere Kantone pendelt oder aus anderen Kantonen zuziehen möchte, mit Stellen in der Kantonalen Verwaltung ein Angebot gemacht werden könne. «Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort können sich selbstverständlich ebenfalls bewerben.»

Der Regierungsrat vergibt Stellen in der Kantonalen Verwaltung ohne sie auszuschreiben. In der Personalverordnung 2.4211 vom August 2009 steht unter Artikel 5 „Ausschreibung", dass offene Stellen im Amtsblatt auszuschreiben sind und unter Punkt 2, dass der Regierungsrat darüber bestimmt, in welchen Fällen auf eine Ausschreibung verzichtet werden kann. Aktuell ist dies in der Oberstaatsanwaltschaft der Fall.

Keine zusätzlich hohen Kosten

Joos verweist auf die Standortattraktivität des Kantons, so etwa innerhalb des Stellenmarkts Zentralschweiz aber auch in Bezug auf die ganze Schweiz. «Mit einer Ausschreibung auf der Homepage des Kantons Uri und im Amtsblatt werden auch nicht zusätzlich hohe Kosten generiert», gibt sie zu bedenken.

Deshalb soll nun der entsprechende Artikel der Personalverordnung ersatzlos gestrichen werden. Dieser lautet heute: «Der Regierungsrat bestimmt, in welchen Fällen auf eine Ausschreibung verzichtet werden kann.»

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