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Zug

Voraussichtlich stille Wahlen für zwei Ersatzmitglieder des Obergerichts und ein Mitglied des Kantonsgerichts

Innert Wahlanmeldefrist wurden für das Obergericht nur zwei Personen beziehungsweise für das Kantonsgericht nur eine Person vorgeschlagen.

(cro) Bei den Ergänzungswahlen für die beiden Gerichte kommt es voraussichtlich je zu stillen Wahlen. Das ist einer Medienmitteilung der Zuger Staatskanzlei zu entnehmen. So treten Felix Gysi, Zug, und Paul Kuhn, Baar, per 31. Dezember 2021 als Ersatzmitglieder des Obergerichts des Kantons Zug zurück. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat auf den 26. September 2021 für den Rest der Amtsperiode 2019 bis 2024 eine Ergänzungswahl für das Obergericht angesetzt.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist am Montag, 19. Juli 2021, um 17 Uhr abgelaufen. Innert dieser Frist sind bei der Staatskanzlei folgende Wahlvorschläge eingereicht worden: Amsler Mercier Andrea, 1975, Juristin aus Cham, Alternative – die Grünen Kanton Zug, und Dormann Albert, 1975, Anwalt Rechtsdienst Unfall- und Krankenversicherung, aus Zug, Die Mitte Kanton Zug.

Wahlvorschlag Kantonsgericht

Aldo Staub, Zug, teilte mit Schreiben vom 26. Mai 2021 mit, dass er hinsichtlich und für den Fall der rechtskräftigen Feststellung der Gültigkeit seiner Wahl als Oberrichter durch den Kantonsrat am 24. Juni 2021 die Annahme der Wahl sowie die Demission als Kantonsrichter per 31. Juli 2021 erkläre. Der Kantonsrat stellte die Gültigkeit der Wahl von Aldo Staub als Oberrichter fest. Infolge dessen wird während der Amtsdauer 2019 bis 2024 ein Sitz als Mitglied des Kantonsgerichts des Kantons Zug frei. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat auf den 26. September 2021 eine Ergänzungswahl für das Kantonsgericht angesetzt, ebenfalls für den Rest der Amtsperiode 2019 bis 2024.

Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge ist auch am Montag, 19. Juli 2021, um 17 Uhr abgelaufen. Bei der Staatskanzlei wurde innert der Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht: Ackermann Ruedi, 1984, Gerichtsschreiber, aus Cham, FDP.Die Liberalen Kanton Zug.

Feststellung der Gültigkeit der Wahl

Zurzeit ist das Bereinigungsverfahren im Gang. Nach Abschluss dieses Verfahrens, am Mittwoch, 28. Juli 2021, um 17 Uhr, werden die bereinigten Wahlvorschläge im Amtsblatt publiziert. Da für die drei Vakanzen nur drei Personen vorgeschlagen sind, zeichnen sich für die Ergänzungswahlen für die beiden Gerichten stille Wahlen ab.

In diesem Fall wird der Regierungsrat die vorgeschlagenen Personen für gewählt erklären, ihnen die Wahl mitteilen und die Gewählterklärung im Amtsblatt publizieren. Die Gewählterklärung steht unter dem Vorbehalt der Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahlen durch den Kantonsrat. Der Kantonsrat wird die Feststellung der Gültigkeit dieser Ergänzungswahlen frühestens am 30. September 2021 vornehmen können.

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