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Zug

Von oberster Instanz verfügt: Zuger Verwaltungsgericht tagt vor Publikum

Eine Frau kämpft für eine IV-Rente. Die Versicherung hat dafür kein Musikgehör – wie urteilen die Richter?

Es ist wohl die Premiere des Jahrtausends: Das Zuger Verwaltungsgericht tagte am vergangenen Dienstag vor Publikum – vielmehr musste es dies tun. Die soziale Kammer des Bundesgerichts hatte dies am 25. Februar 2020 verfügt. Die Coronapandemie verzögerte diese höchstrichterliche Anordnung.

Die Verwaltungsrichter müssen entscheiden, in welchem Umfang eine heute 50-jährige Frau arbeitsfähig ist. Sie erhielt zu Beginn eine Plattform zum Reden und nutzte diese. Ihr Auftreten ähnelte in gewissen Zügen der Hauptfigur im Hollywood-Thriller «Memento». In diesem Film kann ein Mann nach einem traumatischen Erlebnis keine neuen Erinnerungen mehr im Gehirn speichern. Er schreibt sie sich deshalb auf Klebezettel, mit denen er sein Zimmer tapeziert. Die Frau vor Gericht nutzt auch Klebezettel, Fotos und dergleichen. Diese Dinge haben für sie den Charakter von Regieanweisungen. Gleichzeitig bilden sie Brücken, um den Faden nicht zu verlieren.

Von schlechten Strahlen und schlaflosen Nächten

In dieser Disziplin erreicht die 50-Jährige Höchstnoten. Sie redete bei der Verhandlung mehr als zwei Stunden wie ein Wasserfall. Dabei surfte sie über alle emotionalen Abstufungen des menschlichen Seins: Lachen, Weinen, etwas Ernst und dann wieder völlig locker. Die Frau hat zudem das Gefühl, dass sie verfolgt werde. Die Frau sprach auch von schlechten Strahlen und schlaflosen Nächten. «Ich habe gar nicht gewusst, dass ich so lange geredet habe», sagte sie später.

2000 Seiten Unterlagen zum Fall

Sie hat einen Begleiter an ihrer Seite, der mit ihrem Dossier vertraut ist. Er füllte während der Verhandlung die Rolle des Souffleurs ebenso aus wie diejenige des Beistandes. Dem Anwalt der Beschwerdeführerin oblag es schliesslich, die teilweise etwas wirren Äusserungen in rechtliche Bahnen zu lenken. Seine Mandantin sei «stark eingeschränkt», sagte er in seinem Vortrag, und sie kämpfe mit einer «Zwanghaftigkeit». Er lenkte jedoch seine Argumentationskette auf die Arbeit der Gutachter und mahnte an, dass die Unterlagen für die Expertenberichte zu weit in der Vergangenheit lägen. Eine neue Beurteilung sei zwingend vonnöten. Fakt ist: Es liegen derzeit zwei Gutachten und ein Obergutachten bei den Akten. Die Unterlagen zu diesem Fall umfassen mittlerweile 2000 Seiten – auch Urteile gibt es bald ein halbes Dutzend.

Nüchterner argumentierte der Rechtsvertreter der IV-Stelle Zug. Das jetzt hängige Verfahren laufe seit 2015 und nicht seit 20 Jahren. Im Weiteren bekräftige er, dass die erstellten Gutachten genügen würden.

Gutachten über 120 Seiten

Auch die Optik des Zuger Verwaltungsgerichts scheint in dieser Sache in gewisser Weise vorgegeben. In einem früheren Entscheid des Gerichts ist zu lesen, dass die Beschwerdeführerin über «sehr viele Ressourcen verfügt» und in ihrer «angestammten Tätigkeit als Büroangestellte» arbeitsfähig sei. Es treffe zu, dass ein Gutachter sich in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit kurz gehalten habe, doch dies schmälere die Beweiskraft des Gutachtens nicht. Gewissenhaft fügte das Verwaltungsgericht noch hinzu, dass das vorerwähnte Gutachten über 120 Seiten umfasst. Aus diesem Papier geht hervor, dass ein Leiden, dessen Schweregrad eine Minderung der Arbeitsfähigkeit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit begründet, nicht vorliege.

Handelt es sich bei der rund 50-jährigen Frau also um eine Schauspielerin, oder spielt ihre Tragödie im richtigen Leben? Das Verwaltungsgericht ist gefordert und steht vor einem schwierigen Entscheid, der auch eine moralische Tragweite hat.

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