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Luzern

Von der Wohnsitz-Belohnung bis zum Steuerbonus: Das sind die Lockvögel der Luzerner Gemeinden

Gratisvelos, Bergtickets und Museumseintritte: So buhlen Gemeinden um die Gunst ihrer (künftigen) Einwohner.
Reto Frank (43), Gemeindepräsident von Grossdietwil. (Bild: Manuela Jans-Koch, Grossdietwil, 14. August 2019)
Sehr beliebt: Der Kneippgarten von Gisikon. (Bild: PD)

Evelyne Fischer

Evelyne Fischer

Er ist in diesen Tagen ein gefragter Mann: Reto Frank, 43, Gemeindepräsident von Grossdietwil, parteilos. Seine Gemeinde hat jüngst schweizweit für Schlagzeilen gesorgt: Jungbürger der 850-Einwohner-Ortschaft, die das erste Mal aus dem Elternhaus ausziehen und im Dorf bleiben, erhalten neu 1500 Franken bar auf die Hand. «Der Bonus ist kein Lockvogel, sondern eine Geste der Anerkennung», sagte Frank gegenüber dem «Willisauer Bote». Die Jugend bereichere das Dorfleben und lege den «Grundstein» für neue Familien vor Ort.

Gegen 15 Medienanfragen habe es gegeben, sagt Frank auf Anfrage. «Das grosse Echo hat mich gefreut.» Der 1500-Franken-Bonus steht im Zusammenhang mit der regen Bautätigkeit. Lange mangelte es an Wohnraum, viele Dieteler zogen weg. Seit 2015 aber entstanden rund 40 neue Wohnungen, 30 sind derzeit im Bau und für 20 weitere laufe das Baubewilligungsverfahren. Frank sagt:

«Weil uns leer stehende Wohnungen nichts bringen, haben wir den Fokus auf die Jugend gerichtet.»

In Frage kommt der Bonus für Einheimische unter 30, eine Mindestmietdauer gibt es nicht. Wie viele davon Gebrauch machen, sei schwierig abzuschätzen.

Die Aktion, die nicht auf ihre Rechtmässigkeit hin überprüft worden ist, hat bereits bei Jungbürgern Begehrlichkeiten geweckt, die kürzlich ausgezogen sind. «Drei solche Anfragen gingen ein, wir werden diese im Gemeinderat prüfen», sagt Frank. Und was ist mit den treuen Ortsansässigen? Fühlen sie sich nicht benachteiligt? «Ich habe nicht den Anspruch, dass alle vor Freude ausflippen», sagt Frank. «Aber die Rückmeldungen sind fast durchwegs positiv.» Mit Projekten für den öV oder die Natur berücksichtige man auch andere Bevölkerungssegmente.

Walliser Bergdorf unterstützt Investitionen

Auch wenn die Aktion der Hinterländer nicht primär eine Massnahme gegen die Abwanderung ist, so erinnert sie doch an das Lockvogelangebot eines Walliser Bergdorfs: 2017 haben die Bürger von Albinen eine Initiative zur «Wohnbau- und Familienförderung» gutgeheissen. Wer nachweislich im Minimum 200'000 Franken in Wohnraum investiert, um im 250-Einwohner-Dorf während mindestens zehn Jahren zu leben, wird von der Gemeinde belohnt: Einzelpersonen winken 25'000 Franken, einem Paar das Doppelte. Pro Kind gibt's zusätzlich 10'000 Franken. Gemäss «Blick» wurden bis Februar sechs Gesuche bewilligt und insgesamt 255'000 Franken zugesichert. Der Gemeindepräsident war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Im Kanton Luzern gehört Romoos zu jenen Gemeinden, die am stärksten geschrumpft sind. Dies zeigt folgende Tabelle:

Die Abwanderung beschäftige den Gemeinderat, sagt Gemeindepräsident Willi Pfulg (CVP). «Aber im Sinne der Gleichbehandlung finden wir solche Geld-Aktionen problematisch. Langjährige, treue Einheimische gehen leer aus.» Die Abwanderung sei im landwirtschaftlich geprägten Romoos strukturell bedingt: Höfe würden grösser, kinderreiche Familien seltener. Pfulg sagt: «Um die Einwohner im Dorf zu halten, setzen wir in erster Linie auf ein attraktives Wohnungsangebot.»

Emmen: Steuerbonus für Vermittlung Gutbetuchter

Mit einer speziellen Aktion hat Emmen Schlagzeilen geschrieben – als die Gemeinde ihr Image aufpolieren wollte. «Im Nachgang zu einem Syntegrationsseminar im Januar 2004 hat Emmen 72 entsprechende Massnahmen bearbeitet», sagt der heutige Gemeindepräsident Rolf Born (FDP). Sie reichten von der Einführung eines Sozialinspektors über die Ansiedlung der Hochschule bis hin zur Gewährung eines Steuerbonus: Mit der Aktion «Bring a friend» wollte man die Wohnsitznahme von Steuerpflichtigen fördern, die mehr als 10'000 Franken Gemeindesteuern bezahlen. Born sagt:

«Emmer, die einen solchen Zuzüger vermitteln konnten, wurden belohnt.»

Die Provision betrug in den ersten beiden Jahren 10 Prozent, in den Jahren drei und vier jeweils 20 Prozent und im fünften Jahr 40 Prozent der Gemeindesteuern der vermittelten Person. «In der Zeit von 2004 bis 2016 wurden total 46 Gesuche registriert, wovon die Hälfte in den ersten beiden Jahren einging», sagt Born. «In zwölf Fällen wurden die Kriterien erfüllt.» Wie hoch die Provisionen ausfielen, kommuniziert Born nicht. Ab 2017 wurde die Aktion eingestellt. «Aktuell sind noch zwei Gesuche hängig, da diese über fünf Jahre hinweg geprüft werden und Anspruch auf Vermittlungsprovision bestehen könnte.»

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