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Luzern

Von Bekannten, Freunden und Familie über 1,5 Millionen ertrogen – Luzerner wird zu 30 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Als erfahrener Versicherungsvermittler genoss ein 77-jähriger Schweizer einen tadellosen Ruf. Diesen nutzte er aus, indem er über 40 Leuten eine Kapitalanlage mit angeblich grosser Rendite andrehte.

Ein heute 77-jähriger Luzerner wird wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Davon muss er acht Monate unbedingt absitzen. Der zweifache Vater hat über mehrere Jahre von über 40 Geschädigten rund 1,5 Millionen Franken ertrogen. Das Geld verwendete er zur Alimentierung seines Schneeball-Systems. Er zahlte früheren Anlegern mit Geldern neuerer Anleger «Gewinne» aus. Zudem bestritt er damit seinen Lebensunterhalt.

Der Ruf des Beschuldigten war tadellos. Dadurch hatte er leichtes Spiel, den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Er wandte sich zirka ab 1999 an Personen aus seinem näheren Umfeld, mit denen er langjährige Bekanntschaften oder Freundschaften pflegte. Sogar die Verwandtschaft zog er laut Anklage über den Tisch. Ihm als erfahrenen Versicherungsvermittler vertrauten die Leute.

Strafanzeige wegen Betrug und Veruntreuung

Die Geschädigten investierten ihre Pensionskassengelder oder nahmen einen Kredit auf. Alle im Glauben, mit dieser Kapitalanlage eine Rendite von mindestens 12 Prozent zu erlangen. Der gewiefte Mann tätigte laut der Luzerner Staatsanwaltschaft Rück- und Gewinnzahlungen an etliche seiner Geldgeber und überzeugte diese vom Erfolg des angeblich von ihm vermittelten Finanzgeschäfts.

Durch die Aussicht auf die Vergrösserung des angeblich bereits erzielten Gewinns liessen sich mache Investoren zu «Reinvestitionen» oder «Vertragsverlängerungen» bewegen. Das funktionierte bis 2014, bis eine Investorin Strafanzeige wegen Betrugs und Veruntreuung erstattete. Sie hatte sich anlässlich eines Versicherungsverkaufsgesprächs überzeugen lassen, 60'000 Franken anzulegen.

Bei der Verhandlung am Kriminalgericht vom 20. August 2019 begründete der Beschuldigte die Taten so:

«Wenn man einfach Geld verdienen kann, dann macht man es.»

Er sah sich auch selber als Opfer. Er brachte spontan zwei Männer ins Spiel, denen er das Geld in einem Kuvert übergeben haben will. Die hätten sich um die Kapitalanlage gekümmert. Wer die Männer waren, wie sie hiessen oder ausgesehen haben, wollte er nicht gewusst haben. Der Richter: «Und das sollen wir glauben?»

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Die Verteidigung wollte einen Freispruch. Gegen das Urteil wurde Berufung angemeldet.

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