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Luzern

Vom Strand in den Gerichtssaal: Beschwerde gegen Buvette-Vergabe

Der Beach-Bar-Betreiber auf der Luzerner Ufschötti will volle Einsicht ins Auswahlverfahren. Jetzt wird es ein Fall für das Luzerner Kantonsgericht.
Die Beach-Bar-Buvette auf der Ufschötti in Luzern Bild: PD

Sandra Monika Ziegler

Buvetten im Inselipark, bei der Volière und in der Ufschötti gibt weiterhin zu Reden. Allen voran die Absage an Sascha Welz, dem Betreiber der Beach-Bar auf der Ufschötti. Er kann seine Buvette nur noch diese und nächste Saison betreiben, sofern es beim städtischen Vergabeentscheid bleibt. Die anderen beiden Buvette-Betreiber – Konrad Weber vom Inseli und Radio 3fach von der Volière – können bis 2027 weiter wirten (wir berichteten).

«Die Argumente für die Vergabe sind widersprüchlich, wir wollen Klarheit.»

Die städtische Absage für seine Buvette will Sascha Welz nicht hinnehmen und fordert deshalb uneingeschränkte Einsicht in die Unterlagen. Diesem Begehren wurde jedoch nur teilweise entsprochen. «Ich will aber genau wissen, woran es gemangelt hat», sagt Welz. Er setzt jetzt dafür seinen Anwalt ein.

Anwalt Rolf Bühler bestätigt die Beschwerde eingereicht zu haben und sagt: «Die Argumente für die Vergabe sind widersprüchlich, wir wollen Klarheit.» Sie nennen Beispiele. Für die Umsetzbarkeit und Finanzierung hat es maximal 15 Punkte gegeben. Welz erhielt 8 und sagt: «Jetzt betreibe ich seit Jahren die Beach-Bar, zahle immer die Rechnungen, Angestellten und Lieferanten und der Betrieb funktioniert. Da hätte ich schon die volle Punktzahl erwartet. Was hätte ich denn noch machen sollen?»

Stadt verbietet Beach-Bar den Verkauf von Chips

«Strandleben» indes hätte für dieses Kriterium 10 Punkte erhalten. Und dies obwohl vom Projekt noch nichts stehe und noch gar nicht klar ist, ob sein Konzept überhaupt funktioniere. «Warum wird mit einem Konzept mehr gepunktet als mit dem reellen Betrieb», fragt sich Welz. Einen weiteren Punkt bringt Anwalt Bühler aufs Tapet: Das Strandleben hat mit einem Esskonzept gepunktet, das erstaune, denn so der Anwalt: «Der Beach-Bar wurde selbst das Verkaufen von Chips verboten, um nicht den Ufschötti-Kiosk beim Bootshafen zu konkurrenzieren.»

Sein Klient habe mehrmals schriftlich angefragt, um sein Angebot ausweiten zu können, von Seiten der Stadt sei er aber immer ausgebremst worden. Eine einzige Erleichterung sei, dass er diese Saison erstmals seinen Wagen auf der Ufschötti stehen lassen kann, denn die letzen Jahre musste er ihn abends immer wegkarren.

Zu Hinterfragen sei auch die Mehrfachbewerbung, erklärt Bühler. Diese werde laut Reglement ausgeschlossen. Doch im aktuellen Fall sei dies trotzdem geschehen. So hätten sich zwei Gastronomen, die sonst zusammen einen Betrieb in der Stadt Luzern führten, für je eine Buvette beworben, einer von ihnen bekam den Zuschlag für die Beach-Bar. Bühler: «Klar ein Verstoss gegen die Vorgaben.»

Sascha Welz schmerzt nicht nur die Absage: «Enttäuscht hat mich, dass nach mehr als 15-jähriger Zusammenarbeit es keiner für nötig gehalten hat, mir den Entscheid persönlich mitzuteilen. Man hat mich einfach mit einem Fackel abgespiesen.» Und wie geht’s weiter? «Nun ist der Fall beim Kantonsgericht und so haben die Parteien volle Akteneinsicht. Dann wird das Gericht die Stadt auffordern, dazu Stellung zu nehmen» erklärt Bühler. Wie lange das dauern wird, ist ungewiss.

Kein böses Blut unter den Buvette-Betreibern

Und was sagt die Stadt? Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen: «Bis das Verfahren rechtsgültig abgeschlossen ist, können wir keine weiteren Angaben dazu machen.» Andere Buvette-Betreiber und Gäste haben Verständnis für Sascha Welz. Auch das Team hinter «Strandleben» zollt ihm Respekt und versteht die Reaktion: «Das ist sein gutes Recht. Sollte die Zusage ungültig werden, müssen auch wir reagieren. Bis aber der Entscheid definitiv ist, wollen wir nicht namentlich genannt werden und sagen auch nicht mehr dazu.»

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