(pl) Vor gut zwei Wochen kündete die Zuger Bildungsdirektion präventive Massentests in Oberstufenklassen an. Jugendliche und Lehrpersonen der von Schulen der Sekundarstufen 1 und II sowie weiteres in diesen Schulen während der Unterrichtszeiten tätiges Personal haben während acht Wochen an wöchentlich zwei Speicheltests auf SARS-CoV-2 teilzunehmen, dies schreibt die Zuger Regierung in einer Mitteilung am Dienstag.
Die Schulleitung kann Ausnahmen bewilligen, heisst es in der Mitteilung weiter. Ausgenommen von den Spucktests sind Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen, da diese nur einen Tag pro Woche die Schule besuchen würden.
Anreize, um an Tests teilzunehmen
Wer bei den Reihentests mitmacht, muss bei einem positiven Testergebnis in seiner Klasse nicht mehr in Quarantäne, schreibt die Zuger Regierung. Wer hingegen nicht spuckt, werde nicht vom Unterricht ausgeschlossen, unterliege aber weiterhin den verschärften Quarantänevorschriften und müsse bei einem positiven Fall in seinem Umfeld unverzüglich in Quarantäne. Weiterhin in Isolation müssen positiv Getestete. Lehrpersonen, die sich nicht an den Reihenuntersuchungen beteiligen, müssen bei Präsenzveranstaltungen eine partikelfiltrierende Halbmaske (FFP2) ohne Ventil tragen.
Für die Zuger Regierung ist der Wegfall der Massenquarantäne ein starker Beweggrund für die Teilnahme am Spucktest. Der Zuger Regierungsrat und Bildungsdirektor Stephan Schleiss sagt:
«Viele Schülerinnen und Schüler fürchten die Quarantäne mehr als das Virus.»