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Nidwalden

Viele Nidwaldner Kleinseilbahnen sind für Personen tabu

Eine Fahrt mit einer kleinen Seilbahn ist lustig, sofern der Personentransport überhaupt erlaubt ist. Viele Seilbahnen sind ausschliesslich für den Materialtransport bestimmt. Ein Schild gibt verbindlich Auskunft.
Solche Materialseilbahnen gibt es in Nidwalden in grosser Zahl. (Bild: PD)

Matthias Piazza

In unserer Serie «Die kleine Bahn» mit sechs Beiträgen in den Sommerferien löste auch die Zingelbahn Interesse bei der Leserschaft aus. Wer nun aber eine Seilbahnfahrt auf den Unter Zingel plant, muss sich eines Besseren belehren lassen. Die 780 Meter lange Seilbahn mit Baujahr 1923 ist eine reine Materialseilbahn, deren es viele gibt im Seilbahn-Kanton Nidwalden.

Auch wenn Personen in diesen «Nussschalen» Platz hätten, heisst das noch lange nicht, dass sie damit auch fahren dürfen. Viele kleine Materialseilbahnen wurden vor Jahrzehnten von Landwirten gebaut, damit sie zum Beispiel ihr Heu einfacher transportieren konnten. Oft benutzte auch die Familie die Seilbahn, weil der Weg zu umständlich gewesen wäre oder es gar keinen gab.

Anforderungskatalog an Betreiber ist lang

«Die Sicherheitsanforderungen an Seilbahnen zur Personenbeförderung sind gestiegen», erklärt Andreas Kayser, der beim kantonalen Amt für Wald und Energie zuständig für die Konzessionen von Kleinseilbahnen ist, also Seilbahnen mit bis zu acht Plätzen. Bahnen, die mehr Personen transportieren, werden vom Bund überprüft, reine Materialseilbahnen gar nicht. Für die Sicherheit ist einzig und allein der Besitzer zuständig. Tatsächlich ist der Anforderungskatalog für den Betrieb von Personen-Luftseilbahnen lang, wie ein Blick ins Reglement zeigt. So muss etwa eine Bergung aus der Kabine jederzeit möglich sein. Es werden in der Regel Schiebetüren verlangt, die gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sind. Für die Kabinen gibt es Vorschriften in Bezug auf die Masse. Der Antrieb muss mit einer Betriebs- und Sicherheitsbremse ausgestattet sein. Auch werden Einrichtungen verlangt, die es ermöglichen, bei Betriebsausfall Personen auch bei ungünstigsten Verhältnissen innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes zu bergen.

Im Auftrag des Kantons überprüft jährlich ein Spezialist von der Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS) die 24 Kleinseilbahnen in Nidwalden. Allfällige Mängel müssen die Betreiber innert einer bestimmten Frist beheben, ansonsten wird die Konzession für den Transport von Personen entzogen.

«Will jemand mit einer Seilbahn, die ursprünglich für den Materialtransport gebaut wurde, künftig Personen befördern, müsste er ein Konzessionsgesuch einreichen und wohl die Bahn sehr aufwendig aufrüsten. In vielen Fällen wären die Kosten vermutlich zu hoch, da käme eher ein Neubau in Frage», sagt Andreas Kayser. Seilbahnen, die für den Personentransport zugelassen sind, sind an den Stationen mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet.

Konsequenzen können fatal sein

Vom Personentransport bei nicht konzessionierten Bahnen rät Andreas Kayser eindringlich ab. «Bei einem Unfall zahlt keine Versicherung. Auf den Besitzer könnten schnell einmal Kosten in Millionenhöhe zukommen.» Hinzu kämen die strafrechtlichen Konsequenzen.

Zu einem schlimmen Unglück kam es am 3. August 2013, als eine Transportseilbahn in Innerthal SZ abstürzte. Die Eltern starben, die 16 Monate alte Tochter wurde schwer verletzt. Der Besitzer der Alp und sein damaliger Angestellter wurden wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Der Angestellte wurde schuldig, der Alp-Besitzer freigesprochen. Gegen das erstinstanzliche Urteil haben Angehörige der Verstorbenen inzwischen Berufung eingelegt. Nebst Schadenersatz- und Genugtuungssummen von einigen Tausend Franken droht den beiden ein sogenannter Versorgerschaden, der die Millionen-Grenze übersteigen dürfte.

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