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Luzern

Vergewaltigung in Emmen als Auslöser: Auch der Nationalrat will umstrittene Ermittlungsmethode auf wenige Delikte beschränken

Bei Verbrechen sollen Ermittler in Zukunft mehr Informationen aus einer DNA-Spur herauslesen dürfen. Nach Widerstand im Ständerat beschränkt nun auch der Nationalrat die Methode auf wenige Delikte.
Ziel der Revision ist es, dass mehr Verbrechen aufgeklärt werden. (Symbolbild) (Keystone)

Reto Wattenhofer

Die heutige Praxis ist klar: Werden an einem Tatort Blut, Haare oder Sperma gefunden, dürfen Ermittler nur das Geschlecht der Person bestimmen und im Informationssystem prüfen, ob die Spur einen Treffer liefert. Theoretisch könnte mittels der sogenannten Phänotypisierung viel mehr über das Äussere eines Täters aus dem Erbgut herausgelesen werden. Unsere DNA liefert auch Informationen dazu, wie alt wir sind oder welche Haar-, Haut- oder Augenfarbe wir haben.

Der Bundesrat will diese Informationen künftig für die Aufklärung schwerer Verbrechen nutzen. Im Parlament sorgte die Revision für kontroverse Diskussionen. Skeptisch zeigte sich besonders der Ständerat. Er möchte den Einsatz der neuen Ermittlungsmethoden auf wenige Delikte beschränken.

Am Montag ist nun auch der Nationalrat auf diese Linie eingeschwenkt. Zunächst hatte die grosse Kammer es abgelehnt, einen abschliessenden Deliktskatalog zu definieren. Die neuen Ermittlungsmethoden stellten weitgehende Eingriffe in die Grundrechte dar, argumentierte nun die Mehrheit. Die Phänotypisierung soll nur für die Aufklärung von schweren Gewaltverbrechen gegen Leib und Leben sowie einiger weniger weiterer Delikte wie Raub zu erlauben. Wegen einer kleinen Differenz geht das Geschäft zurück an den Ständerat.

Biogeografische Herkunft bleibt im Gesetz

Nicht rütteln möchte das Parlament an der Zahl der Merkmale. Neben der Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie dem Alter soll künftig auch die mögliche «biogeografische Herkunft» – also aus welcher Region die biologischen Vorfahren einer Person stammen – eruiert werden dürfen. Bei SP und Grünen war das auf Kritik gestossen.

Im Gesetz werden die Merkmale abschliessend definiert. Allerdings hat sich der Bundesrat eine Hintertüre offengelassen. Er möchte eigenmächtig weitere äusserliche sichtbare Merkmale festlegen können – abhängig vom technischem Fortschritt und wenn die praktische Zuverlässigkeit gegeben ist. Damit ist auch das Parlament einverstanden.

Vergewaltigung in Emmen als Auslöser

Explizit geregelt wird im Gesetz neu auch der sogenannte Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug. Meldet die DNA-Datenbank keinen Treffer und sind alle Ergebnisse erfolglos geblieben, kann eine erweitere Suche durchgeführt werden. Dabei wird geschaut, ob das DNA-Profil einer mit dem Täter verwandten Person zugeschrieben werden kann.

Der Bundesrat setzt mit der Revision eine Motion des verstorbenen Luzerner FDP-Nationalrats Albert Vitali um. Auslöser für den Vorstoss war die brutale Vergewaltigung einer Frau in Emmen. Trotz einer DNA-Spur und jahrelangen Ermittlungen konnte der Täter nicht gefasst werden. Das Instrument der Phänotypisierung wird bereits in verschiedenen Ländern genutzt, ist aber umstritten.

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