Robert Knobel
Die Stadt Luzern präzisiert die Regeln für die Benutzung von Schulhausplätzen. Für die Schulanlagen Hubelmatt und Matt wurden diese kürzlich im Kantonsblatt publiziert – mit einer ganzen Liste von gerichtlichen Verboten: Neben Selbstverständlichem wie Alkohol- und Rauchverbot sind auch Musikhören, Velofahren auf Sportplätzen oder das Betreten mit Tieren unter Androhung einer Busse bis zu 2000 Franken untersagt.
Da scheint die Stadt ziemlich übereifrig an die Sache zu gehen. Wie schlimm ist es, wenn ein Kind einmal mit seinem Hund über den Schulhausplatz spaziert oder mit dem Velo die Leichtathletikbahn benutzt? Auch Musikhören muss nicht in jedem Fall störend sein. Die Schulen selber begegnen diesen städtischen Regeln mit gesundem Menschenverstand.
Das ist gut so. Denn die Schulhausplätze sind in vielen Quartieren ein unverzichtbarer Treffpunkt für eine bunt gemischte Anwohnerschaft mit ebenso unterschiedlichen Bedürfnissen. Die Schulareale werden als Frei- und Gestaltungsräume geschätzt – von Familien über Jugendgruppen bis zu Hobbysportlern. Die Stadt sollte sich daher auf die Bekämpfung derjenigen Phänomene konzentrieren, die auf Schulhausplätzen definitiv nichts verloren haben: Alkoholexzesse, Vandalismus, Drogen und Gewalt.