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Luzern

Velofahren auf dem Trottoir – Zentralschweizer Kantone sind mehrheitlich dagegen

Sollen bis zwölfjährige Kinder auf den Trottoirs Velo fahren dürfen? Die vom Bundesrat vorgeschlagene neue Regel scheidet in der Zentralschweiz die Geister.
Velofahrer dürfen heute grundsätzlich nicht auf dem Trottoir fahren. (Bild: Ennio Leanza / Keystone)

Christian Glaus

Christian Glaus

Der Bund will die Verkehrsregeln für Velofahrer lockern. Künftig soll es Kindern bis 12 Jahren erlaubt sein, mit dem Velo auf dem Trottoir zu fahren. Dadurch sollen sie im Strassenverkehr besser geschützt werden. Heute dürfen Velos grundsätzlich nicht auf dem Trottoir fahren. Eine Ausnahme bilden Velos und Laufräder für Kinder im Vorschulalter, für welche gemäss Luzerner Polizei die gleichen Regeln wie für Fussgänger gelten.

Die geplante Änderung der Verkehrsregeln begründet der Bundesrat damit, dass Kinder heute weniger häufig Velo fahren und Verkehrspsychologen Sicherheitsbedenken hätten. Doch ob Kinder auf dem Trottoir sicherer sind, ist fraglich. Eine Mehrheit der Kantone lehnt den Vorschlag ab – weil Gefahren lauern.

Die Kantone argumentieren aber nicht mit der Sicherheit für Fussgänger. Viel mehr betonen sie, dass das Fahren auf dem Trottoir an sich ein Sicherheitsrisiko darstellt. Auf den Punkt bringt es die Zuger Regierung: «Bei vielen Grundstückszufahrten sind die Sichtweiten aufs Trottoir nicht gegeben.» Es besteht also das Risiko, dass Autofahrer die Kinder nicht sehen – und umgekehrt. Zudem stellen die Zuger fest, dass Zwölfjährige «bisweilen sogar mit E-Bikes unterwegs sind». Die Kantone schlagen ein anderes Höchstalter für das Fahren auf dem Trottoir vor – beispielsweise acht oder zehn Jahre.

Der Bundesrat geht bei seinem Vorschlag vor allem auf die Risiken für Fussgänger ein. Es handle sich «um eine Güterabwägung zwischen zwei im Strassenverkehr besonders schützenswerten Personengruppen». Die Folgen seien weniger gravierend, wenn ein Velo in einen Fussgänger fährt, als wenn ein Velo mit einem Auto kollidiert.

Der Bundesrat geht bei seinem Vorschlag vor allem auf die Risiken für Fussgänger ein. Es handle sich «um eine Güterabwägung zwischen zwei im Strassenverkehr besonders schützenswerten Personengruppen». Die Folgen seien weniger gravierend, wenn ein Velo in einen Fussgänger fährt, als wenn ein Velo mit einem Auto kollidiert.

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