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Luzern

Gericht stoppt Bauarbeiten für neue Unterführung in Horw

Die Arbeiten für die Personenunterführung Wegmatt müssen unterbrochen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht auf Antrag des VCS entschieden. Nun ist das Projekt als Ganzes in Gefahr.
(Bild: Pius Amrein, Kriens, 22. Februar 2018)

Stefan Dähler

Neue Wendung im Streit um die Bahnübergänge zwischen Kriens und Horw. Das Bundesverwaltungsgericht hat einen sofortigen Baustopp verfügt, wie am Mittwoch bekannt wurde. Dieser betrifft die Vorbereitungsarbeiten für die neue Personenunterführung Wegmatt in Horw, die mit der Aufhebung der bestehenden Bahnübergänge Krienser-/Horwerstrasse und Wegmattstrasse ein gemeinsames Projekt bildet. Hier sehen den Übergang an der Krienser-/Horwerstrasse:

Gegen dieses Projekt, das Ende 2018 vom Bundesamt für Verkehr bewilligt wurde, sind mehrere Beschwerden hängig. Dennoch startete die Gemeinde Horw mit Vorbereitungsarbeiten für die Unterführung (wir berichteten). Sie wollte damit erreichen, dass die Hauptarbeiten ab 18. März während der Totalsperre der Zentralbahnstrecke realisiert werden können – in der Hoffnung, dass das Bundesverwaltungsgericht bis dann eine Teilgenehmigung für die Unterführung erteilt. Später wäre der Bau der Unterführung kaum mehr möglich.

Aufhebung wäre gemäss VCS «illegal»

Den Baustopp hatte der VCS Luzern beim Bundesverwaltungsgericht beantragt. Anlass war, dass die Zentralbahn die erwähnten Bahnübergänge trotz hängiger Beschwerden vorerst ausser Betrieb nehmen will (wir berichteten). Aus Sicht des VCS ist das illegal, wie er mitteilt. Es werde dadurch ein Präjudiz geschaffen.

Der Horwer Bauvorsteher Thomas Zemp (CVP) bedauert den vom Bundesverwaltungsgericht verfügten Baustopp:

«Es könnte grosser Schaden
daraus entstehen.»

Allenfalls bedeutet er das Ende für die Unterführung Wegmatt, weil deren Bau nach der Totalsperre aus Platzgründen kaum mehr möglich wäre. «Wir können noch hoffen, dass die Teilgenehmigung möglichst schnell eintrifft», so Zemp. Auch nur bis zu Beginn der Sperre am 18. März die Arbeiten ruhen zu lassen, liege wegen des engen Zeitplans nicht drin.

Für den Ärger beim VCS hat Zemp zwar ein gewisses Verständnis. «Ein Baustopp ist hier aber das falsche Mittel. Er gefährdet die Unterführung, hilft aber nicht für die Wiederinbetriebnahme der Bahnübergänge.»

Dem VCS geht es eigentlich nur um die Übergänge

Der VCS gehört auch zu den Beschwerdeführern gegen das Gesamtprojekt. Bei deren Eingabe hatte der Verband sich nicht gegen den Bau der Unterführung ausgesprochen, nur gegen die Aufhebung der Übergänge. «Unsere Bedingung war jedoch, dass die Bahnübergänge offen bleiben, zumindest, bis ein angemessener Ersatz geschaffen wird», sagt Elias Vogler, Geschäftsleiter VCS Luzern. Zwar plant die Zentralbahn eine provisorische Passerelle an der Krienser-/Horwerstrasse. Diese erfülle die Bedingung aber nicht, sie sei für Velos nicht befahrbar. Dass durch den sofortigen Baustopp die Unterführung verhindert werden könnte, bedauert Vogler. «Aber juristisch gibt es keine andere Möglichkeit, weil die Unterführung und die Aufhebung der Bahnübergänge ein gemeinsames Projekt darstellen.»

Für die Projekte der Zentralbahn wie den Umbau des Bahnhofs Horw oder der Station Kriens Mattenhof hat der Baustopp keine Auswirkungen. Weiter kann die Ausserbetriebnahme der Übergänge, wie von Zemp angedeutet, aus technischen Gründen nicht mehr verhindert werden. Dies, weil die Übergänge beim neuen Stellwerk am Bahnhof Horw nicht mehr eingeplant sind. Gunthard Orglmeister, Leiter Infrastruktur bei der Zentralbahn, sagt jedoch:

«Wenn die Unterführung Wegmatt nicht gebaut wird, müssten diese Übergänge aber vielleicht beibehalten werden.»

Die dafür nötige technische Aufrüstung des Stellwerks in Horw würde einige Monate in Anspruch nehmen. «Wir warten nun aber auf den definitiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts,» so Orglmeister weiter.

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