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Uri

Urner Wahlsystem: Zuwarten wird bestärkt

Mit Blick auf die Behandlung einer Standesinitiative in Bern hat Uri sein Wahlsystem nicht angepasst - trotz eines klaren Auftrags des Bundesgerichts. Nachdem der Nationalrat nun ebenfalls Ja sagt, fühlt sich die Urner Justizdirektorin bestärkt.
2016 wurde der Urner Landrat in einem Mischsystem aus Proporz und Majorz gewählt. Durch die Standesinitiative soll dieses System gewahrt werden. (Bild: Urs Flüeler/Keystone, Sonntag, 28. Februar 2016, im Rathaus Altdorf)
Justizdirektorin Heidi Z’graggen: «Wir befinden uns in einer gewissen Schwebe, können es aber wagen, 2020 nochmals nach dem alten System zu wählen.»

Florian Arnold

Florian Arnold

Erst der Ständerat und vorgestern auch der Nationalrat: Beide Kammern im Parlament heissen die Standesinitiativen von Zug und Uri gut. Sie verlangen, dass die Kantone eigenständig ihr Wahlsystem festlegen können sollen. Noch steht die Schlussabstimmung aus. Wenn auch diese Hürde genommen wird, kommt es zu einer Verfassungsrevision und damit zu einer eidgenössischen Volksabstimmung.

Nationalrat sende Zeichen

«Es ist erfreulich, dass eine Standesinitiative aus der Zentralschweiz mit Uri und Zug zu einer Verfassungsrevision führen könnte», sagt Justizdirektorin Heidi Z’graggen. «Und für uns ist der Nationalratsentscheid ein Zeichen dafür, dass wir mit einer Anpassung des Urner Wahlsystems noch zuwarten können.»

Nach der bisherigen Rechtssprechung des Bundesgerichts ist das Urner Wahlsystem nicht verfassungskonform. Dies wurde 2016 in einem Urteil festgehalten. Da dies zu erwarten war, reichten Flavio Gisler (CVP, Schattdorf) und Pascal Blöchlinger (SVP, Altdorf) 2014 vorbeugend die Standesinitiative ein. Da diese nach wie vor hängig ist, entschied der Landrat im März diesen Jahres deshalb statt einer Änderung des Wahlsystems einen Marschhalt in der Angelegenheit.

2020 soll nach altem System gewählt werden

«Das Bundesgericht hat uns zwar dazu angehalten, das Wahlsystem zu ändern. Die Entscheide im Parlament haben nun aber eine neue Ausgangslage geschaffen», sagt Heidi Z’graggen. «Wir befinden uns in einer gewissen Schwebe, können es aber wagen, 2020 nochmals nach dem alten System zu wählen», gibt sich die Justizdirektorin überzeugt. «Sollte das Schweizer Volk schliesslich Nein sagen, hätten wir vor dem Bundesgericht zumindest eine plausible Begründung.»

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