Uri

Sprayer wehrt sich gegen Kosten

Beim dritten Teil des Urner Sprayer-Prozesses vor dem Landgericht Uri ging es um die Höhe der Ermittlungskosten. Ein 24-Jähriger soll knapp 20’000 Franken berappen. Der Verteidiger wirft der Polizei Hyperaktivismus vor. Die Staatsanwaltschaft hält den Betrag für angemessen.
An drei aufeinanderfolgenden Dienstagen beschäftigte sich das Urner Landgericht – vertreten durch Vizepräsident Heinz Gisler als Einzelrichter – mit mehrfacher Sachbeschädigung in Form von Sprayereien auf Stützpfeilern, Containern, ...

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