Abstimmung 18. Mai

Urner Sozialhilfegesetz in der Kritik – doch es gibt auch praktische Beispiele

Fachexperten aus der Schweiz halten das neue Urner Sozialhilfegesetz für verfassungswidrig. In Luzern wird der strittige Vermögensverzicht jedoch bereits vollzogen.
Bei der Berechnung der Sozialhilfe soll in Uri der Vermögensverzicht mitgezählt werden.
Foto: Symbolbild: Christof Schürpf / Keystone

Das neue Sozialhilfegesetz, über das im Kanton Uri im Mai abgestimmt wird, ist umstritten – und das über die Kantonsgrenze hinaus. Strittiger Punkt ist der Vermögensverzicht beziehungsweise dessen Anrechnung zum Einkommen. Dazu ein Beispiel: Eine Grossmutter unterstützt ihren Enkel mit Geld beim Studium; später gerät die Grossmutter selber in Geldnot und muss Sozialhilfe beantragen; bei der Berechnung wird ihr das verschenkte Geld als Einkommen angerechnet, obwohl dieses in Wirklichkeit nicht mehr vorhanden ist.

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