Das neue Sozialhilfegesetz, über das im Kanton Uri im Mai abgestimmt wird, ist umstritten – und das über die Kantonsgrenze hinaus. Strittiger Punkt ist der Vermögensverzicht beziehungsweise dessen Anrechnung zum Einkommen. Dazu ein Beispiel: Eine Grossmutter unterstützt ihren Enkel mit Geld beim Studium; später gerät die Grossmutter selber in Geldnot und muss Sozialhilfe beantragen; bei der Berechnung wird ihr das verschenkte Geld als Einkommen angerechnet, obwohl dieses in Wirklichkeit nicht mehr vorhanden ist.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.
