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Uri

Urner Serviceangestellte wehrt sich gegen fristlose Kündigung

Weil sie Geld aus der Kasse entwendet haben soll, hat der Betreiber eines inzwischen geschlossenen Restaurants eine Serviceangestellte fristlos entlassen. Zu Unrecht, findet die junge Urnerin – und zieht vor Gericht.

Bereits zum zweiten Mal musste sich der Betreiber eines Erstfelder Restaurants vor dem Urner Landgericht verantworten. Beide Male hatte er einer Serviceangestellten fristlos gekündigt, beide Male wehrten sich die Frauen dagegen und gelangten mit Forderungsklagen ans Landgericht Uri.

Nachdem der erste Fall zu Gunsten der Klägerin ausfiel – das Land- und später auch das Obergericht hiessen die Forderung von rund 3000 Franken gut – stellte am Montag die zweite junge Urnerin ihre Forderung ans Landgericht: Weil die fristlose Kündigung ungerechtfertigt erfolgte, sei der Beklagte zu verpflichten, ihr für Ferienguthaben, den Ersatz des hypothetischen Verdienstes sowie eine Entschädigung in der Höhe von vier Monatslöhnen 20517 Franken zu zahlen, abzüglich der tatsächlich anfallenden Sozialversicherungsbeiträge und zuzüglich Zins von 5 Prozent seit 1. Juni 2018.

Arbeitgeber behauptet, Klägerin hätte gestohlen

Sie habe an einem Wochenende Ende Mai ganz normal gearbeitet und ihren Chef abends per Whats­app gefragt, ob und wann sie am Montag zur Arbeit erscheinen soll, schilderte die Klägerin bei ihrer Befragung vor Landgerichtspräsidentin Agnes Planzer. Zuerst habe der Chef rumgedruckst. «Und dann hat er mit mir dieselbe Masche abgezogen wie mit meiner Vorgängerin. Wie damals von ihr behauptet er nun auch von mir, ich hätte gestohlen. Das ist gelogen!», betonte die junge Urnerin. Nicht umsonst wolle der Chef auch nicht mit der Zeugin rausrücken, die den Diebstahl beobachtet haben will. Ihr Chef habe sie einfach loshaben wollen für die Begründung in die Lügenkiste gegriffen.

Auch die Anschuldigung, die Klägerin habe bereits vor der Kündigung eine neue Arbeitsstelle angenommen, wies der Anwalt zurück. Erst durch die Vermittlung des RAV habe sie im August 2018, also zwei Monate nach der fristlosen Kündigung, eine neue Stelle angetreten.

Beklagter ist nicht vor Gericht erschienen

Wie bereits beim ersten Mal blieb der Beklagte auch der gestrigen Verhandlung fern. Seit seinem letzten Schreiben im November 2018 hülle er sich in Schweigen, so der Anwalt der Klägerin. Auch wichtige Unterlagen, die zur Berechnung der Forderung nötig gewesen wären, habe er pflichtwidrig nicht ausgehändigt. Ausserdem sei der Beklagte nochmals darauf hinzuweisen, dass er die Sozialversicherungsbeiträge für 2018 korrekt abrechnen muss. Bisher seien noch keine Eintragungen in das individuelle Konto der Klägerin gemacht worden.

Da durch die Abwesenheit des Beklagten dessen Plädoyer ausblieb, war die Verhandlung bereits nach einer Viertelstunde vorbei. Das Restaurant, das der beklagte Arbeitgeber gepachtet hatte, ist seit Herbst 2018 geschlossen.

Der Entscheid des Urner Landgerichts wird den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.

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