(sda) 7263 Personen stimmten bei der Abstimmung dafür, 3174 dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 42 Prozent. Das revidierte Steuergesetz schafft den privilegierte Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften ab, und der gesamte Gewinnsteuersatz auf Kantons- und Gemeindeebene sinkt von derzeit nominal 9,4 Prozent auf 6,2 Prozent.
Zur Gegenfinanzierung werden Dividenden neu mit 50 Prozent teilbesteuert. Ursprünglich hatte die Regierung vorgesehen, den Satz von derzeit 40 auf 70 Prozent anzuheben. Nach Kritik aus Wirtschaft und Politik schlug der Regierungsrat schliesslich 60 Prozent vor, scheiterte aber auch damit im Parlament. Dieses folgte einem Minderheitsantrag der Finanzkommission, den Satz auf 50 Prozent anzuheben.
Mit dem neuen Steuergesetz erhalten die Einwohnergemeinden zudem die Möglichkeit, den Kapitalsteuersatz von neu höchstens 4,0 Promille festzulegen. Damit könnten sie Steuermindererträge ausgleichen. Heute beträgt der Maximalsatz 2,4 Promille.
Ja zur Digitalisierung der Steuerprozesse
Weiter sagten die Urnerinnen und Urner mit 7801 zu 2781 Stimmen auch Ja zu einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 1,7 Millionen Franken, um den Steuerprozess bei natürlichen Personen vollständig zu digitalisieren. Damit werden die letzten Papier-Lösungen im System beseitigt.