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Kanton Uri

Urner Regierungsrat will Selbstbetreuung nicht zusätzlich fördern

Im Gegensatz zur familienexternen Kinderbetreuung sollen Familien, welche die Kinder selber betreuen, nicht zusätzlich finanziell unterstützt werden. Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Motion von SVP-Landrat Hansueli Gisler hervor. 

Angeregt durch eine 2021 vomLandrat erheblich erklärte Motion erarbeitet der Urner Regierungsrat derzeit eine Gesetzesvorlage für eine günstigere familienexterne Kinderbetreuung.

Hier will Hansueli Gisler (SVP, Bürglen) Gegensteuer geben – mit der Motion «zur Unterstützung und Stärkung der familieninternen Kinderbetreuung (Selbstbetreuung) im Kanton Uri». Eine staatliche Förderung von Familien sollte modellneutral erfolgen und die Entscheidung für ein Modell den einzelnen Familien überlassen werden, begründete Gisler seinen Vorstoss im Februar im Landrat. Er findet:

Hansueli Gisler, SVP Bürglen.
Bild: Bild: PD

«Es sollen auch diejenigen Familien unterstützt werden, welche die familieninterne Kindererziehung als eine ihrer zentralen Rollen in unserer Gesellschaft verstehen.»

Er forderte deshalb, die Selbstbetreuung im neuen Gesetz ebenfalls zu berücksichtigen. Dies mit einer finanziellen Förderung, sei es direkt durch eine neue Zulage respektive die Erhöhung einer bestehenden Zulage – oder aber durch einen indirekten Anreiz wie steuerliche Abzugsmöglichkeiten.

Regierung ist gegen Selbstbetreuungsabzug

Nun liegt die Antwort der Regierung auf Gislers Motion vor. Sie beantragt dem Landrat, die Motion als nicht erheblich zu erklären (dieser berät den Vorstoss voraussichtlich an der Session vom 28. September). Seit 2021 würden die Familien im Kanton Uri von höheren Kinder- und Ausbildungszulagen profitieren, nachdem das Urner Stimmvolk im September 2020 eine entsprechende Vorlage an der Urne mit 68 Prozent der Stimmen angenommen hat. Damals wurden die Kinderzulagen von 200 auf 240 Franken und die Ausbildungszulagen von 250 auf 290 Franken erhöht. Das komme allen Familienmodellen zugute, wie die Regierung schreibt. Zudem würden Familien mit Steuerabzügen für Verheiratete und Kinder sowie Familienzulagen und Krankenkassenprämienverbilligungen unterstützt.

Zum Vorschlag von Gisler schreibt die Regierung:

«Ein Selbstbetreuungsabzug lässt sich steuerrechtlich nicht begründen. Denn die Eltern müssen bei der Selbstbetreuung keine finanziellen Aufwendungen tätigen, die einen spezifischen Abzug rechtfertigen können.»

Des Weiteren würde die Einführung eines Eigenbetreuungsabzugs zu tieferen Steuereinnahmen führen, was Kanton und Gemeinden finanziell belasten würde. Vor diesem Hintergrund hätten sich Regierungsrat und Landrat in den vergangenen Jahren bereits mehrmals gegen die Einführung eines Eigenbetreuungsabzugs ausgesprochen.

Mitentscheidend für Standortqualität

Im Rahmen des aktuellen Regierungsprogramms wolle man die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern, indem man die familienergänzende Kinderbetreuung weiter ausbaut und finanziell nachhaltig sichert, führt die Regierung in ihrer Antwort aus. Der Stand der Kinderbetreuung spiele bei Standortentscheidungen von Unternehmen und Institutionen sowie bei Wohnzuzügen zunehmend eine Rolle. «Die Regierung erhofft sich damit, die Erwerbsquote zu erhöhen und auf diesem Weg auch dem Fachkräftemangel zu begegnen.»

Der Bedarf an familienexternen Kinderbetreuungsangeboten sei gestiegen, auch in Uri. So sei die Anzahl voll besetzter Betreuungsplätze in Kindertagesstätten in den vergangenen Jahren auf heute knapp 100 angewachsen. Da die meisten Familien diese Plätze nur tageweise nutzen, würden zirka 400 Familien die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung nutzen.

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