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Uri

Urner Regierung will mit Kodex Glaubwürdigkeit stärken

In der kantonalen Verwaltung treten per 1. Januar 2020 neue Verhaltensgrundsätze in Kraft. Sie sollen bestehende Regeln konkretisieren.

Der Urner Regierungsrat hat einen Verhaltenskodex verabschiedet. Er gilt für die kantonalen Angestellten – inklusive Lehrpersonen der kantonalen Schulen –, die Mitglieder des Regierungsrats und Personen im Nebenamt, die vom Regierungsrat gewählt werden. Bereits heute gibt es gemäss einer gestern veröffentlichten Mitteilung bei der Kantonsverwaltung umfangreiche Verhaltensregeln. Der Verhaltenskodex soll einen Überblick über die wichtigsten Verhaltensgrundsätze bei der Kantonsverwaltung geben. «Integres, korrektes und hilfsbereites Verhalten» wird erwartet, das Vertrauen der Bevölkerung in die kantonale Verwaltung soll gestärkt werden.

«Es wird empfohlen, auch im Privatleben jedes Verhalten zu unterlassen, das ihre Vertrauenswürdigkeit hinsichtlich ihrer dienstlichen Tätigkeit negativ beeinträchtigen kann», heisst es im Artikel 26 der Personalverordnung. Die Mitarbeiter seien zur Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten verpflichtet, die ihrer Natur nach oder gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. «Diese Verpflichtung gilt auch untereinander innerhalb der Verwaltung», steht im Artikel 27 unter Kapitel Amtsgeheimnis.

Laut Kodex dürfen Mitarbeiter keine ungebührenden Geschenke, Vorteile oder Vergünstigungen, die im Zusammenhang mit ihrer dienstlichen Stellungen stehen oder stehen könnten, annehmen. «Die Annahme von Geld ist ausnahmslos verboten», wird betont. Ausgenommen sei die Annahme von Trinkgeldern, die für die «Kaffeekasse» bestimmt sind.

Nebenbeschäftigungen müssen offengelegt werden

Unter dem Punkt Nebenbeschäftigungen heisst es unter anderem: «Für Nebenbeschäftigungen, die die Mitarbeiter während der Arbeitszeit beanspruchen, ihre Arbeitsleistungen beeinträchtigen oder im Hinblick auf ihre amtliche Tätigkeit zu Interessenkollisionen führen können, ist deshalb vorgängig die Bewilligung der Anstellungsbehörde einzuholen.» Nicht als Nebenbeschäftigungen würden Einsätze in Freizeit- und Hobbyvereinen gelten.

Im Verhaltungskodex wird festgehalten, dass Führungskräfte aufgefordert werden, bei konkreten Vorfällen, von denen sie erfahren, die Umstände zu klären. Auch Beschwerden von Betroffenen müssen sie ernst nehmen und ihnen die nötige Unterstützung bieten.

Verstösst jemand gegen die Verhaltensgrundsätze, kann das laut dem Urner Regierungsrat schwere Folgen haben. «Dies können arbeitsrechtliche Konsequenzen (Ermahnung, disziplinarrechtliche Massnahmen, Entlassung), aber auch vermögensrechtliche und strafrechtliche Folgen haben», wird im Kodex festgehalten.

Der Verhaltenskodex ist auf www.ur.ch aufgeschaltet (Stichwort «Verhaltenskodex»).

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