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Uri

Urner Regierung plant Sonderstab für den Weg aus der aussergewöhnlichen Lage

Der Sonderstab soll den Kantonalen Führungsstab ablösen. Weiter hat der Regierungsrat entschieden, am 27. September auch kantonale Abstimmungen durchzuführen.

(ml) Der Urner Regierungsrat hat sich an seiner Sitzung vom 12. Mai mit den Perspektiven für die Rückkehr in die normale Lage befasst – dies im Bewusstsein, dass es noch einige Wochen dauern wird, bis die nächsten Lockerungsschritte des Bundes umgesetzt worden sind. Mindestens bis dann soll der Kantonale Führungsstab (Kafur) im Einsatz bleiben, heisst es in einer Medienmitteilung des Regierungsrates.

Der Kafur-Einsatz soll so kurz als möglich, aber so lange wie nötig dauern. Wenn das Risiko eines Anstiegs der Fallzahlen respektive einer erneuten Verschärfung der Lage in vertretbarem Rahmen liegt, soll eine Rückkehr in die Stammorganisation erfolgen. Der Regierungsrat will deshalb im Lauf des Monats Juni über die Ablösung des Kafur entscheiden und die verbleibenden Arbeiten einem Sonderstab in der Zuständigkeit des Sicherheitsdirektors übergeben. In diesem «Sonderstab Covid-19 Exit» unter der Leitung der Kantonspolizei werden mit der Polizei, der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion sowie der Kommunikation nur noch die Kernbereiche zur Bewältigung der Situation vertreten sein. Nach Bedarf können jedoch weitere Verwaltungsbereiche beigezogen werden.

Auch kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung

Der Regierungsrat ist gemäss Bevölkerungsschutzgesetz verpflichtet, dem Landrat einen Schlussbericht über die Bewältigung der ausserordentlichen Lage vorzulegen. Sofern sich die Lage in der kommenden Zeit beruhigt, dürfte der zusammen mit dem Kafur erarbeitete Schlussbericht dem Landrat im Spätsommer vorgelegt werden.

Der Regierungsrat hat beschlossen, den Fristenstillstand für kantonale Volksbegehren am 31. Mai zu beenden. Die von der Bundeskanzlei in Aussicht gestellten Vorgaben und Empfehlungen, wie Unterschriftensammlungen derzeit durchgeführt werden können, müssen beachtet werden.

Der Bundesrat hat am 29. April entschieden, dass die eidgenössische Volksabstimmung vom 27. September stattfindet. Aus heutiger Sicht ist für den Regierungsrat auch die Durchführung einer kantonalen Abstimmung im September möglich. Folgende Vorlagen kommen zur Abstimmung:

  • Änderung des Gesetzes über die direkten Steuern im Kanton Uri (StG 2020 – Quellensteuer)
  • Änderung des Kantonalen Fuss- und Wanderweggesetzes (KFWG)
  • Kantonale Volksinitiative «Angemessene Familienzulagen»
  • Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Urner Gemeinden (FiLaG) (Aufgabenteilung und Teilrevision des Finanz- und Lastenausgleichs zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Kanton Uri)
  • Änderung des Gesetzes über den Ausstand (Ausstandsgesetz, AuG)
  • Verpflichtungskredit Umsetzung Radwegkonzept

Für die Vorlagen Nummer 3 bis 6 bleibt jedoch vorbehalten, dass sie vom Landrat in der Session vom Mai zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet werden, so die Mitteilung weiter.

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