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Uri
Marschhalt beim Projekt West-Ost-Verbindung
Acht Beschwerden gegen die WOV-Plangenehmigungsverfügung sind eingegangen. Die Beschwerdeführer haben einen Teilerfolg erzielt: Die Bauarbeiten können nicht beginnen, da die Richter die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt haben.
Von der geplanten West-Ost-Verbindung im Talboden würde auch die Verkehrsführung im Bereich der Schächenbrücke in Schattdorf tangiert. (Bild: Urs Hanhart (Schattdorf, 24. Oktober 2017))
Bruno Arnold
Die Regierung hat im Dezember die Plangenehmigungsverfügung für die West-Ost-Verbindung (WOV) erteilt. Allfälligen Verwaltungsgerichtsbeschwerden entzog sie die aufschiebende Wirkung. Von den 81 Einsprachen sind deren acht als Beschwerden ans ...
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