Markus Zwyssig
Um den Landratsbetrieb sicherzustellen, musste die Ratsleitung im vergangenen Jahr bereits ausserordentliche Massnahmen beschliessen. So wurden Sitzungen abgesagt oder verschoben. Die Landratsdebatten fanden nicht mehr im Rathaus, sondern im Uristiersaal statt. Die Ratsleitung stützte das Vorgehen ursprünglich auf die Notverordnungen des Bundesrats. «Die Situation hat aber gezeigt, dass die geltende Geschäftsordnung der Ratsleitung kaum Möglichkeiten gibt, im Notfall den Ratsbetrieb sicherzustellen», sagte Landratsvizepräsidentin Sylvia Läubli (SP, Erstfeld).
Der Landrat war gestern einstimmig dafür, die Geschäftsordnung des Landrats entsprechend zu ändern.
«Die aktuelle Pandemie hat gezeigt, dass Ausnahme- und Notsituationen nicht auszuschliessen und somit auch Bestimmungen in der Geschäftsordnung notwendig sind»,
sagte Christian Schuler (SVP, Erstfeld) in seinem Eintretensvotum, das er für alle Fraktionen hielt.
Um auch im Notfall handlungsfähig zu bleiben, erhält die Ratsleitung die Kompetenz, von den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Landrats ausnahmsweise abzuweichen. Des Weiteren wird mit der Revision die Sitzordnung der Ratsmitglieder geregelt. Die Sitzzuteilung bei Wechseln während und zu Beginn der Amtsperioden soll erleichtert werden. Präzisiert wird das Vorgehen für die Abschreibung von Motionen. Statt diese einfach mit dem Beschluss über den Rechenschaftsbericht abzuschreiben, wird die Regierung inskünftig zumindest einen Bericht dazu verfassen müssen. Damit kann der Landrat in einer separaten Vorlage darüber entscheiden, ob er an einem Auftrag festhält oder nicht.
Landrat heisst Kredite von 6 Millionen Franken gut
Die verschiedenen Nachtrags- und Vorschusskredite wurden am Mittwoch alle gutgeheissen. Am meisten zu reden gab ein Nachtragskredit von 4,5 Millionen Franken für die Umsetzung des Härtefallprogramms im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Geld gesprochen wurde auch, um Schäden nach den massiven Regenfällen im vergangenen Oktober zu beheben. Zum einen ging es um Wanderwege, die für 99'266 Franken in Stand gestellt werden müssen, zum andern um Arbeiten nach dem Hochwasserereignis in der Höhe von 520'000 Franken.
Ja sagte der Landrat zu zwei Verpflichtungskrediten. Dabei ging es um die Verlängerung von Softwarelizenzen (Microsoft-Enterprise-Agreement-Lizenzen) in der Höhe von 720'000 Franken sowie um die externe Projektbegleitung der Gesamtrevision des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz) in der Höhe von 80'000 Franken.