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Uri

Urner Landrat lässt sich bei Dividendensteuern erweichen

Zur Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) erhöht der Kanton Uri die Dividendenbesteuerung auf bloss 50 Prozent. Die FDP setzte sich am Mittwoch in zweiter Lesung des Steuergesetzes mit der Forderung nach einer geringeren Anhebung durch.

In der Schlussabstimmung verabschiedete das Parlament die Teilrevision mit 49 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen zuhanden der Volksabstimmung. Der privilegierte Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften wird zwar abgeschafft, der gesamte Gewinnsteuersatz auf Kantons- und Gemeindeebene sinkt dafür von derzeit nominal 9,4 Prozent auf 6,2 Prozent.

Zur Gegenfinanzierung werden Dividenden neu mit 50 Prozent teilbesteuert. Ursprünglich hatte die Regierung vorgesehen, den Satz von derzeit 40 auf 70 Prozent anzuheben. Nach Kritik aus Wirtschaft und Politik schlug der Regierungsrat schliesslich 60 Prozent vor und war damit entgegen einem Minderheitsantrag der Finanzkommission, die 50 Prozent gefordert hatte, in der ersten Lesung noch durchgekommen.

Damit war das Thema aber nicht gegessen. FDP-Sprecher Bernhard Epp forderte anlässlich der zweiten Lesung erfolgreich ein Rückkommen auf die Dividendenbesteuerung. Mitglieder seiner Fraktion seien von Urner Unternehmern angegangen worden, die ihren Unmut über die Erhöhung geäussert hätten.

«Indirekte Wirtschaftsförderung»

KMU würden zur Beschäftigung im Kanton beitragen und seien Träger der Berufsbildung. Der Trend zeige, dass immer mehr Urner KMU vom Markt verdrängt würden auch von ausserkantonalen Grossbetrieben. Er forderte erneut eine Erhöhung auf 50 Prozent im Sinne einer «indirekten Wirtschaftsförderung». Sein Antrag wurde mit 35 zu 23 Stimmen gutgeheissen.

Auch die SVP forderte ein Zeichen in der Form günstiger Steuerbedingungen. Ein Teil der CVP stimmte ebenfalls dafür. Die Gegner innerhalb der Fraktion gaben zu bedenken, man solle den ausgewogenen Kompromiss nicht aufs Spiel setzen. Auch die Einwohnergemeinden seien auf Steuereinnahmen angewiesen.

Die SP wollte an der Erhöhung auf 60 Prozent festhalten. KMU würden bereits entlastet. Bei der Dividendenbesteuerung gehe es um Einzelpersonen, um gutverdienende Mitbesitzer von Aktiengesellschaften, sagte Sylvia Läubli Ziegler.

Tiefsteuersatz erfolglos

Auch Finanzdirektor Urs Janett pochte auf die 60 Prozent. Eine Senkung würde Ausfälle von 450'000 Franken bedeuten. Die aktuellen 40 Prozent seien zu tief, die Senkung habe nicht funktioniert, Uri konnte dadurch keine zusätzlichen Steuerzahler anziehen.

Zudem solle man den Dividendenweg gegenüber der Lohnauszahlung nicht zu attraktiv machen. Man müsse die Vorlage im Herbst auch bei Volk noch durchbringen, warnte Janett. Überhaupt werde der Steuersatz verglichen und nicht die Dividendensteuer.

Mit dem neuen Steuergesetz erhalten die Einwohnergemeinden zudem die Möglichkeit, den Kapitalsteuersatz von neu höchstens 4,0 Promille festzulegen. Damit könnten sie Steuermindererträge ausgleichen. Heute beträgt der Maximalsatz 2,4 Promille. (sda)

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