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Uri

Urner Landrat hebt Freigrenze für Lotterien an

Bei Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen im Kanton Uri soll neu eine Freigrenze von 5000 Franken für eine Bewilligung gelten. Der Landrat hat am Montag bei der Beratung über die Umsetzung der Bundesgesetzgebung über Geldspiele einen Antrag der SVP gutgeheissen.

(sda) Der Kanton Uri stellt mit der neuen Verordnung sicher, dass das neue Bundesgesetz über Geldspiele eingehalten wird. Der Bund überlässt es den Kantonen, ob und wie weit sie Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass regeln wollen.

Gemäss bisheriger Praxis hielt die Urner Regierung an der Bestimmung fest, wonach Kleinlotterien keine Bewilligung brauchen und keine Abgaben leisten müssen, wenn die Summe der Einsätze tiefer ist als 1500 Franken. Mit 37 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte der Landrat dem Antrag der SVP zu, diese Grenze auf 5000 Franken anzuheben.

Erfahrungsgemäss betrage der Umsatz bei vielen Lotterien und Tombolas von Vereinen 2500 bis 3000 Franken, begründete der Sprecher der SVP-Fraktion den Antrag. Die Anhebung der Freigrenze komme der Finanzierung von Aktivitäten der Urner Vereine zugute.

Um einen Missbrauch zu verhindern, etwa wenn professionelle Anbieter von Tombolas und Lotterien Vereine als Veranstalter vorschieben, nahm der Rat eine Meldepflicht in die Bestimmung auf für Kleinlotterien ohne Bewilligungspflicht, sofern diese weniger als 1500 Franken Umsatz machen.

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