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Uri

Urner Bildungsdirektion nimmt zweiten Anlauf

Der Erziehungsrat möchte die Pensen für Schulleiter an der Volksschule des Kantons Uri neu regeln. Die Bildungsdirektion hat die Vernehmlassung gestartet.

Im September 2016 hat der Erziehungsrat eine Vernehmlassung zur Anpassung des Reglements über die Schulleitung durchgeführt. «Mit der Vorlage als Ganzes war die Mehrheit der Gemeinde- und Schulräte nicht einverstanden», blickt Bildungsdirektor Beat Jörg zurück. «Bei den Gemeinderäten stiess vor allem der Vorschlag auf Widerstand, für Schulleitungen die Lohntabelle der kantonalen Verwaltung statt diejenige der Lehrpersonen anzuwenden. Es wurde die Befürchtung geäussert, dass die Löhne der Schulleitungen gegenüber denjenigen leitender Angestellter der Gemeinden aus dem Gleichgewicht geraten könnten.»

Der Erziehungsrat hat deshalb im März 2017 beschlossen, den Vorschlag zu revidieren sowie die eingesetzte Projektgruppe mit zwei Gemeinderatsmitgliedern zu erweitern. Der entsprechende Bericht der Projekt- gruppe wurde kürzlich vom Erziehungsrat zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert bis am 30. November.

Mit Sockelbeitrag und Bandbreitenpensum

«Eigentlicher Kern der nun zur Stellungnahme verabschiedeten zweiten Vorlage ist ein neues Modell zur Berechnung der Schulleitungspensen», erklärt Jörg. «Dieses setzt sich aus einem Sockelbeitrag und einem Bandbreitenpensum nach Grösse der Schule zusammen.» Festhalten will der Erziehungsrat am bereits 2016 vorgeschlagenen Stellenprozent-Minimalsockel für Schulleitungen. Ein Ja zur Verordnung vorausgesetzt, stünde dieses Sockelpensum (20 Stellenprozente) allen Schulleitungen zu, um die Grundaufgaben, die in jeder Schule anfallen, zu erledigen.

Hinzu käme ein Bandbreitenpensum, das sich nach einem Faktorenspektrum von 1,3 bis 1,6 Lektionen (4,5 bis 5,5 Stellenprozent) pro Abteilung bemessen würde. «Die gemeindliche Schulbehörde könnte den Faktor selber festlegen, und zwar nach Massgabe der gesetzten Beeinflussungsfaktoren», betont der Bildungsdirektor. «Dabei wird die Schulführung als Verbundaufgabe zwischen Schulrat, Schulleitung und Schulsekretariat verstanden. Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung sind so zuzuteilen, dass die Schulführung wirksam und effizient gestaltet wird.»

Gemeinden sollen selber entscheiden

Abgelehnt wurde 2016 vor allem die vorgeschlagene Überführung der Schulleitungen in die Lohntabelle der Verwaltung. «Darauf hat der Erziehungsrat Rücksicht genommen», hält Beat Jörg dazu fest. «Das aktuelle Einreihungssystem für Schulleitungen bleibt deshalb unangetastet.» Das heisst: Der Erziehungsrat schlägt vor, die Kompetenz zur Lohneinstufung der Schulleitungen weiterhin den Gemeinden zu überlassen, dies im Rahmen der kantonalen Vorgaben.

«Die mit dem neuen Berechnungsmodell verbundenen Mehrkosten würden sich – über alle Gemeinden hinweg – auf minimal 170'000 Franken belaufen», so Jörg. Dieser Betrag entspricht einem Mehrpensum für die Schulleitungen von total 103 Stellenprozenten.

Kreisschule Ursern und Schulen Schächental würden entlastet

Zu den Folgekosten des neuen Modells: Zusätzlich zur Kasse gebeten würden beispielsweise Schattdorf (+54'000 Franken), Seedorf/Bauen (Kreisprimarschule; +39'000 Franken) sowie Altdorf (+24'000 Franken), eine finanzielle Entlastung gäbe es für die Kreisschule Ursern (–15'000 Franken) oder auch für die Schulen Schächental (–8000 Franken). Rund ein Drittel dieser Kosten trägt der Kanton via Schülerpauschalen.

Die Bildungsdirektion wird die Vernehmlassungsantworten auswerten. Danach kann der Erziehungsrat über die Revision des Reglements über die Schulleitung beschliessen.

Den Vernehmlassungsbericht findet man auf www.ur.ch. Am Montag, 29. Oktober, 18 bis 19.30 Uhr, findet in der Aula Hagen, Bahnhofstrasse 34, Altdorf, eine Informationsveranstaltung statt.

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