Uri

Vorwurf des Diebstahls: Ehemalige stellvertretende Filialleiterin wird auch vom Obergericht freigesprochen

Trotz Indizien, die auf eine Täterschaft hinweisen würden, bleiben für die höchste Urner Gerichtsinstanz erhebliche Zweifel an der Schuld einer ehemaligen Filialleiter-Stellvertreterin. Daher spricht nach dem Landgericht nun auch das Obergericht die Beschuldigte vom Vorwurf des Diebstahls frei.
Der damaligen stellvertretenden Filialleiterin ist vorgeworfen worden, sie habe im November und Dezember 2013 zweimal einen sogenannten Safebag, in dem sich jeweils ein fünfstelliger Geldbetrag befand, im Buchhaltungssystem doppelt eingetragen zu haben.

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