Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Uri
Vorwurf des Diebstahls: Ehemalige stellvertretende Filialleiterin wird auch vom Obergericht freigesprochen
Trotz Indizien, die auf eine Täterschaft hinweisen würden, bleiben für die höchste Urner Gerichtsinstanz erhebliche Zweifel an der Schuld einer ehemaligen Filialleiter-Stellvertreterin. Daher spricht nach dem Landgericht nun auch das Obergericht die Beschuldigte vom Vorwurf des Diebstahls frei.
Der damaligen stellvertretenden Filialleiterin ist vorgeworfen worden, sie habe im November und Dezember 2013 zweimal einen sogenannten Safebag, in dem sich jeweils ein fünfstelliger Geldbetrag befand, im Buchhaltungssystem doppelt eingetragen zu haben.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.