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Uri

Versöhnung rund um Kampfrichter-Panne

Nun ist klar, wieso Stefan Arnold auf der Rigi plötzlich aus den Kranzgängen fiel: Ein Kommunikationsfehler hatte die Verwirrung ausgelöst. Inzwischen akzeptieren der 30-Jährige und der Schwingklub Attinghausen den Entscheid des Rigi-Kampfgerichts.
Nach diesem «vermeintlichen» Sieg feierte Stefan Arnold seinen Kranzerfolg, der ihm später wieder aberkannt wurde. (Bild: Paul Gwerder (Rigi, 9. Juli 2018))

Robert Betschart

Der Schock des 27-fachen Kranzschwingers Stefan Arnold sass am Sonntagabend tief, als er erfahren musste, dass sein vermeintlicher Sieg gegen Stefan Burkhalter vom Kampfgericht des Rigi-Schwingens im Nachhinein noch zu einem Gestellten abgeändert wurde. Damit fiel der 30-Jährige vom Schwingklub Attinghausen aus den Kranzrängen (siehe «Urner Zeitung» vom 10. Juli).

Unbestritten ist, dass der Gang zeitlich schon sehr weit fortgeschritten war und die letzte Minute seit Längerem bereits ausgerufen. Laut Einteilungspräsident Fidel Schorno gab es danach eine Kommunikationspanne zwischen den drei Platzkampfrichtern. «Die Tischkampfrichter haben das Resultat nicht auf den ersten Wurf gegeben, sondern erst als Burkhalter im Nachdrücken auf dem Rücken lag. Dazwischen kam das ‹Halt, gestellt› des Platzkampfrichters. Doch die Kommunikation unter den drei Kampfrichtern war leider ungenügend, und darum kam es dazu, dass die Kampfrichter am Tisch Stefan Arnold einen Sieg aufs Notenblatt geschrieben hatten.»

Nach Regeln des Verbands gehandelt

Stefan Arnold sah also nach seinem Gang der ersehnte Sieg auf seinem Notenblatt und wäre so zu seinem ersten Rigi-Kranz gekommen. Entsprechend gross war seine Freude und auch diejenige seiner Fans. Doch des eines Freud ist des anderen Leid: Aufgrund dieser Panne der drei Kampfrichter fielen die vier Schwinger Bruno Linggi, Marco Fankhauser, Martin Roth und Josef Portmann aufgrund der Prozentregel aus den Kranzrängen. So dauerte es laut Fidel Schorno nicht lange, bis er die ersten Beschwerden erhielt: «Mir wurde die Sachlage erklärt, und verschiedene Seiten monierten, dass das Ende des Ganges bereits ausgerufen wurde und der Gang eigentlich gestellt endete.»

Daraufhin entschied er nach Anhörung der drei Kampfrichter zusammen mit dem gesamten Einteilungsgericht, dass die Note umgeschrieben werden muss. Dies ist auch laut den Regeln des Eidgenössischen Schwingerverbandes erlaubt, wenn die Gründe haltbar sind. Und dies war gemäss Schorno auf der Rigi der Fall.

Emotionale Reaktion von Stefan Arnold

Gemäss dem Schwingklub Attinghausen reagierte Stefan Arnold am Sonntagabend verständlicherweise sehr emotional und liess sich gegenüber unserer Zeitung zu Betrugsvorwürfen hinreissen. Mittlerweile habe sich die Lage aber beruhigt, und der Schwinger sowie der Schwingklub akzeptieren den Entscheid des Kampfgerichtes.

Stefan Arnold und der Schwingklub wissen, dass es eine sehr schwierige Entscheidung für das Kampfgericht gewesen sei, und hoffen, dass solch eine Kommunikationspanne in Zukunft nicht mehr vorkommt. Dies teilte gestern der Schwingklub Attinghausen gegenüber dem «Boten der Urschweiz» mit.

Damit scheint der aufkeimende Disput gelöst. Der Schwingklub Attinghausen betonte weiter, dass alle Beteiligten nach der Klärung der Abläufe die Sache ruhen lassen möchten und in keiner Weise nachtragend sein werden.

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