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Uri

Verhaltenskodex des Kantons Uri erhält gute Noten

Seit diesem Jahr gilt für Kantonsangestellte eine neue Regelsammlung. Experten begrüssen diese – wünschten sie sich teils aber konkreter.
Könnte noch konkreter sein, ist aber bereits vorbildlich: Der Urner Verhaltenskodex. (Bild: Lucien Rahm (22. Januar 2020))

Lucien Rahm

«Die Annahme von Geld ist ausnahmslos verboten», heisst es im Verhaltenskodex der Kantonsverwaltung Uri, der seit Anfang Jahr in Kraft ist. Was sich zuvor bereits aus der Personalverordnung folgern liess, ist damit für die Mitarbeiter des Kantons nun auch explizit in einem übersichtlichen Werk von wenigen Seiten Länge zu finden.

Eine Handvoll Kantone kennt bislang einen solchen Kodex für seine Belegschaft. In der Zentralschweiz gibt es neben Uri nur in Luzern ein solches Regelwerk für die gesamte Verwaltungsebene. Ausschlaggebend für die Einführung sind häufig bestimmte Regelverstösse innerhalb einer Kantonsverwaltung. Nicht so im Kanton Uri. «Die Errichtung des Verhaltenskodexes bei der Kantonsverwaltung Uri erfolgte bewusst proaktiv und ohne konkreten Vorfall», teilt Franz Gisler, Vorsteher des Amts für Personal, auf Anfrage mit. Wie bei anderen öffentlichen Verwaltungen oder auch Firmen aus der Privatwirtschaft gehe es darum, die Einhaltung von «Gesetzen und Richtlinien zu fördern und sicherzustellen».

Teilnahme an Studie hat sensibilisiert

Ausserdem hat die Urner Kantonsverwaltung vergangenes Jahr bei einer Umfrage der Hochschule Luzern (HSLU) mit dem Titel «Verhaltenskodizes bei kantonalen Verwaltungen» teilgenommen – und wurde dadurch sensibilisiert, so Gisler. Damals verfügte Uri noch nicht über einen solchen Kodex.

Zwei der Autoren der daraus entstandenen Studie sind die beiden Experten Isabelle Oehri und Adrian Gantenbein. Sie begrüssen das Vorgehen der Urner Kantonsverwaltung. «Es ist besser, dieses Führungsinstrument einzusetzen, wenn es eigentlich noch nicht nötig ist», sagt Gantenbein. In Uri mache ein Kodex auch deshalb Sinn, weil es sich um einen kleinen Kanton handle. Gerade dann seien Regeln angebracht, wenn man sich in einem Kanton kenne. «Wenn zum Beispiel der für eine Vergabe zuständige Beamte mit dem Bauunternehmer verwandt oder befreundet ist oder im gleichen Verein Fussball spielt.» Dabei gelte es, die sensiblen Themen wie Interessenkonflikte, Geheimhaltung oder Ausstandsregeln zu adressieren. Das Urner Reglement tue dies.

«Der Verhaltenskodex für Uri ist ein gutes Produkt», findet auch Oehri. Damit fange die Arbeit aber erst an. Sie sagt:

«Das Ganze steht und fällt damit, wie bekannt der Kodex in der Verwaltung ist.»

Es sei also wichtig, dass er kommuniziert werde, und dies nicht nur einmalig, sondern idealerweise immer wieder aufs Neue. «Und auch die Führung sollte ihn vorleben. Das stärkt die Verbindlichkeit», sagt Oehri. Denkbar wäre zum Beispiel auch, den Kodex intern mittels Workshops, dem Erwähnen in Reden, mit Videos oder anderen bildlichen Darstellungen bekannt zu machen, sagt Gantenbein. «In der Privatwirtschaft werden solche Kodizes manchmal zusätzlich in Form von Comics vermittelt.» Wichtig sei, dass sie den Mitarbeitern präsent blieben.

Regeln gelten auch für Regierungsrat

Wie dies für die Angestellten der Urner Verwaltung genau sichergestellt wird, ist den sieben Direktionen überlassen. Personalamtschef Gisler schreibt: «Für die Umsetzung der Verhaltensgrundsätze sind die Mitarbeitenden und Mandatsträger sowie die Linienführung verantwortlich.» Bestehende Mitarbeiter erhalten den Kodex vom Personalamt zugestellt, neue würden jeweils beim Stellenantritt von ihrem Vorgesetzten darauf hingewiesen.

In der Bildungs- und Kulturdirektion habe man die Einführung des Verhaltenskodex zusätzlich in der Geschäftsleitung und an der Konferenz mit allen Mitarbeitenden behandelt. Die Verwaltungsangestellten der Volkswirtschaftsdirektion wurden einerseits schriftlich über den Kodex informiert. Darüber hinaus habe man ihn in Sitzungen mit den Amtsvorstehern und Mitarbeitern besprochen und erläutert. In der Sozialdirektion wurden die Führungskräfte in einer Klausur über den Kodex unterrichtet. Diese haben ihn anschliessend mit ihren Mitarbeitern besprochen. Das teilen die Direktionen auf Anfrage mit.

Speziell sei in der Urner Variante überdies, dass die Verhaltensregeln explizit auch für den Regierungsrat gelten, so Oehri. «Das ist ein klares Statement und erzeugt ein Wir-Gefühl», sagt Gantenbein. «Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die im Kodex genannten Regelungsbereiche auch auf ihn zutreffen», schreibt dazu Gisler.

«Höflichkeitsgeschenke» nicht genauer definiert

Etwas mehr Genauigkeit hätte der Kodex nach Ansicht der beiden Experten beim Abschnitt über die Annahme von Geschenken aufweisen können. «Andere Kantone nennen zum Beispiel als Höchstgrenze für Höflichkeitsgeschenke einen Marktwert von maximal 200 Franken», sagt Oehri. Das sei für Uri nicht sehr spezifisch ausgestaltet. Hierzu Gisler: «Höflichkeitsgeschenke sind sozial übliche Geschenke, welche einem geringen Marktwert entsprechen.»

Von Bedeutung ist laut den beiden Experten ausserdem, dass der Kodex regelmässig überarbeitet wird. «So kann sichergestellt werden, dass der Kodex aktuell bleibt und die Mitarbeitenden im Umgang mit den relevanten Dilemma-Situationen unterstützt werden», sagt Gantenbein. Das sieht auch Gisler so: «Nichts hält für ewig. Der Inhalt des Kodex ist laufend zu überprüfen.»

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