notifications
Uri

Urner Unterstützungsfonds soll nur in Härtefällen zum Zug kommen

Der Regierungsrat stellt 1,1 Millionen Franken zur Verfügung für Unternehmen, die unter der Coronakrise leiden– jedoch nur, wenn die Hilfeleistungen des Bundes nicht ausreichen. Eine Task-Force kümmert sich darum.
Die Urner Wirtschaft kann Hilfe anfordern. (Bild: Archiv UZ)

(pd/RIN) Der Regierungsrat hat am 16. März 2020 für die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie 1,1 Millionen Franken aus dem Wirtschaftsförderungsfonds zur Verfügung gestellt. Damit will er Härtefälle entschärfen, wenn Bundeshilfen keine oder nur mangelnde Unterstützung bieten, wie der Regierungsrat in einem Communiqué mitteilt. Die wirtschaftlichen Bundeshilfe würden jedoch als hauptsächliche und wirksamste Unterstützungsmassnahme für die Wirtschaft im Vordergrund stehen.

Mit den Geldern aus dem Wirtschaftsförderungsfonds sollen Unternehmen und Selbstständigerwerbende – ergänzend zu den Massnahmen des Bundes – unterstützt werden. Es seien «Härtefälle» zu erwarten, denen mit den zurzeit verfügbaren Massnahmen nicht oder nur ungenügend geholfen ist. Für solche Fälle können kantonale Mittel aus dem Wirtschaftsförderungsfonds eingesetzt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Beiträge aus diesem Fonds erhalten ausschliesslich Urner Unternehmen. Der Zusammenhang mit der Coronakrise für die Einbussen müssen klar aufgezeigt werden. Zudem muss das Unternehmen begründen, weshalb die Unterstützungen des Bundes sowie der Banken nicht ausreichen. Interessierte Unternehmen müssen eigene Kostensenkungsmassnahmen nachweisen und die nachgesuchten Mittel dürfen nicht für Investitionen verwendet werden.

Regierungsrat setzt Task Force ein

Der Regierungsrat hat eine Task-Force Wirtschaft eingesetzt. Sie setzt sich wie folgt zusammen: Urban Camenzind, Volkswirtschaftsdirektor (Vorsitz), Isidor Baumann, Wassen, Markus Züst, Altdorf, Angela Dillier, Schattdorf, Beat Marty, Altdorf, Urs Traxel, Erstfeld, und Christian Raab, Volkswirtschaftsdirektion (Sekretariat).

Der Task-Force Wirtschaft obliegen folgende Aufgaben: Detaillierung der Kriterien für die Beitragsberechtigung; Festlegung der Kriterien für Art und Höhe der Beiträge; Abschliessende Beurteilung der Gesuche; Festlegung von finanziellen Leistungen pro Gesuch und Empfehlung an den Regierungsrat; Verfassen eines Abschlussberichts.

Anliegen für eine Unterstützung aus Mitteln des Wirtschaftsförderungsfonds können bei der Kontaktstelle Wirtschaft per E-mail unter wirtschaft@ur.ch oder telefonisch unter 041 875 24 01 platziert werden.

Kommentare (0)