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Uri

Urner Regierungsrat muss Auswirkungen von Sozialhilfe auf Niederlassungsbewilligungen erläutern

In einer kleinen Anfrage möchten die SP und die Grünen wissen, inwiefern im Kanton Uri vom Ermessungsspielraum Gebrauch gemacht werden soll.

(ml) Die Landräte von SP und Grünen des Kantons Uri haben eine Kleine Anfrage an den Regierungsrat eingereicht. Sie beziehen sich auf das Anliegen der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates, dass Personen, die aufgrund der Coronakrise die Stelle verlieren oder Sozialhilfe beziehen, im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens oder beim Familiennachzug nicht benachteiligt werden. Die Kommission verlangte vom Bundesrat, bei den Kantonen vorzusprechen, um dies sicherzustellen.

Gemäss einer Weisung des Bundesrates sollen die Kantone diesbezüglich von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machen. Behördliche Fristen sollen somit erstreckt werden können.

Konsequente Umsetzung und Informationen

In den «Empfehlungen zur Sozialhilfe während Epidemie­massnahmen» der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) wird darauf hingewiesen, dass ein erheblicher Teil jener Personen, die während der ausserordentlichen Lage einen Antrag auf Sozialhilfe stellen, ausländischer Nationalität sind. Gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz kann Abhängigkeit von der Sozialhilfe ein Grund sein, dass eine Niederlassungsbewilligung widerrufen wird oder es zu einer Rückstufung auf eine Aufenthaltsbewilligung kommt.

Gemäss der Weisung soll bei der Sozialhilfeabhängigkeit überprüft werden, ob diese auf die Pandemiesituation zurückzuführen oder deretwegen verlängert worden ist. Mit der Verlängerung von Fristen wird Betroffenen etwa ermöglicht, Sprachkurse zu besuchen, was derzeit schwierig ist.

Den Verfassern der Kleinen Anfrage ist es wichtig, «dass der Kanton Uri diese Lockerungen konsequent umsetzt und die Betroffenen umfassend und in einfacher Sprache informiert». Sie richten zwei Fragen an den Regierungsrat:

  • Wie gedenkt der Regierungsrat, die erwähnte Direktive anzuwenden?
  • Wie gedenkt der Regierungsrat die betroffenen Personen, ihre Verbände und Vereine sowie Drittpersonen über die Lockerung der Vorgaben und die Möglichkeit zur Verlängerung von Fristen zu informieren?
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