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Uri

Urner Grüne unterstützen Revision – und möchte Lichtreklamen zeitweilig ausschalten

Die Kantonalpartei hat sich in der Vernehmlassung zustimmend zur geplanten Revision des kantonalen Energiegesetzes geäussert. Sie fordert jedoch eine schnellere Gangart, um der offiziellen klimapolitischen Zielsetzung «netto null im Jahr 2050» gerecht zu werden.

(zgc) Der Urner Regierungsrat möchte mit der Revision des kantonalen Energiegesetzes die Mustervorschriften 2014 der Konferenz der Energiedirektoren ins kantonale Recht integrieren, ein erster Anlauf scheiterte vor fünf Jahren im Landrat. Laut einer Medienmitteilung der Grünen Uri fordert die Partei nun, dass die kantonale Gesetzesrevision nicht nur den Energieartikel der Bundesverfassung, sondern auch das CO2-Gesetz des Bundes berücksichtigen soll. Dies erfordere aber insgesamt eine «schnellere Gangart».

Die Grünen begrüssen das Vorhaben des Kantons, beim Heizungsersatz grundsätzlich nur noch erneuerbare Lösungen anzuwenden. Gemäss dem Entwurf des Regierungsrates könnten aber weiterhin fossil betriebene Heizungen installiert oder bestehende durch gleichartige Anlagen ersetzt werden, wenn andere Systeme weniger wirtschaftlich sind. Valentin Schmidt, Vorstandsmitglied der Grünen Uri, ist nicht zufrieden damit:

«Dies widerspricht der Klimazielsetzung, die netto null bis 2050 anstrebt. Die Neuinstallation von fossil befeuerten Heizungen soll nach unserer Meinung ab 2025 definitiv nicht mehr zulässig sein.»

Um Strom effizienter nutzen zu können, sollen laut den Grünen auch elektrische Widerstandsheizungen möglichst schnell eliminiert werden. Ein Stromsparpotenzial orten sie auch bei den Lichtreklamen. Deren Betriebszeit soll – auch zur Reduktion der Lichtverschmutzung – eingeschränkt werden, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Fossile Energie nur noch für die Notstromversorgung

Fossil betriebene Stromerzeugungsanlagen sollen grundsätzlich nur noch für die Notstromerzeugung zugelassen sein, fordern die Grünen. Da Rechenzentren oder etwa Produktionsanlagen für digitale Währungen viel Strom benötigen, soll an deren Bewilligung ein Vorhandensein einer eigenen PV- oder Windkraftanlage gebunden sein.

Landrat und Vorstandsmitglied Raphael Walker sieht weitere wichtige energiepolitische Handlungsfelder, die im Vorschlag des Regierungsrates nicht abgesprochen sind: «Wir schlagen vor, dem Regierungsrat die Möglichkeit zu geben, in der Richtplanung Zonen mit Anschlusspflicht an Fernwärmenetze festzulegen, Lufttransporte von Personen und Material für Freizeitaktivitäten zu verbieten, die geltenden Steuerabzüge für Pendlerinnen und Pendler mit privaten Benzin- und Dieselfahrzeugen aufzuheben und die Motorfahrzeuge nach Leistung, Gewicht und Ausstoss von Klimagasen zu besteuern.»

Neue Häuser sollen, wie von der Energiedirektorenkonferenz vorgegeben, einen Energiebedarf «nahe null» aufweisen, nicht nur gemäss dem «Stand der Technik» gebaut und ausgerüstet werden. «Darüber hinaus», so Martina Wüthrich von den Grünen, «soll die Verwendung von klimaneutralen oder mindestens treibhausgasarmen Baumaterialien mit dem Gebäudeprogramm gezielt gefördert werden.» Viele Gebäude werden nicht energetisch saniert, weil den Eigentümer die notwendigen Rückstellungen fehlen. Eigentümer von «Energieschleuder-Gebäuden» sollen gemäss der Mitteilung deshalb verpflichtet werden, jedes Jahr einen gewissen Betrag für die energetische Sanierung ihres Gebäudes zurückzulegen.

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