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Uri

Urner entscheiden über tiefere Steuern für Firmen

Der Kanton Uri soll steuerlich attraktiv bleiben. Unter dem Strich soll die Anpassung des Gesetzes sogar mehr Geld einbringen.

Das Schweizer Stimmvolk hat vergangenes Jahr die Steuerreform mit AHV-Finanzierung, die sogenannte Staf-Vorlage, gutgeheissen. Nun muss Uri mit seiner kantonalen Gesetzgebung nachziehen, worüber am 20. Oktober befunden wird. Unter anderem geht es darum, die auf der kantonalen Stufe festgelegten Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen aufzuheben, wie dies international von der Schweiz gefordert wurde.

Von «Briefkastenfirmen», in der Fachsprache Domizil- oder Holdinggesellschaften, gibt es beispielsweise im Kanton Zug etliche – aber auch der Kanton Uri ist Standort einzelner solcher Unternehmen, wie Finanzdirektor Urs Janett bestätigt. Diese Firmen profitierten bis anhin von besonderen Konditionen. Künftig sollen die privilegierten Unternehmen in Raten mehr Steuern zahlen, gleichzeitig werden für die restlichen Firmen die Steuern gesenkt. Für den Kanton Uri, der von den kleinen und mittleren Unternehmen lebt, ergibt dies einen positiven Effekt, wie Urs Janett sagt: «Es profitieren alle: vom grösseren Unternehmen bis zum Bäcker und Kundenschreiner», erklärt Janett.

Abwanderung soll aufgehalten werden

Konkret bedeutet die Anpassung für den Kanton Uri: Die Gewinnsteuern für Unternehmen sollen über die kantonale und kommunale Ebene hinweg von insgesamt 14,9 auf 12,6 Prozent reduziert werden. Auf diese Weise soll Uri auch im interkantonalen Steuerwettbewerb mithalten können und «die schleichende Abwanderung von bestehenden Unternehmen» soll so verhindert werden.

Die Steuerausfälle, die durch die Senkung entstehen, werden einerseits mit Geld vom Bund kompensiert. Zudem wird eine Mindestbesteuerung für Firmen eingeführt. Neben den höheren Steuerabgaben der bislang privilegierten Firmen soll die «Besteuerung von Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen» im Sinne einer Gegenfinanzierung angehoben werden, und zwar von heute 40 auf 50 Prozent. Das entspricht dem im Bundesgesetz vorgeschriebenen Minimum. «Es handelt sich dabei um einen Kompromiss», sagt Janett. Denn im Landrat gab die Dividendenbesteuerung einiges zu reden.

Ursprünglich wollte der Regierungsrat diesen Steuersatz auf 70 Prozent erhöhen. Dem Landrat ging dies aber zu weit, und er schraubte den Wert in einer ersten Steuergesetz-Lesung im vergangenen Mai auf 60 Prozent herunter. Dabei blieb es jedoch nicht lange. Einen Monat später stellte die FDP einen Rückkommensantrag, der Landrat beriet ein zweites Mal über die Gesetzesvorlage. Mit 35 Ja- zu 23 Neinstimmen legte der Landrat den Steuersatz schliesslich auf 50 Prozent fest.

Wenn alles nach Plan läuft, soll der Kanton Uri unter dem Strich profitieren: In den ersten fünf Jahren sollen jährlich rund 525000 Franken Mehreinnahmen generiert werden. Ab 2025 – wenn die zuvor privilegierten Firmen nach fünfjähriger Übergangsfrist ebenfalls voll besteuert werden – sollen es dann etwa 1,4 Millionen Franken sein.

Gemeinden werden weniger einnehmen

Weniger gut kommen die Einwohner- und Kirchgemeinden weg. Für sie werden jährliche Einbussen von insgesamt 195000 beziehungsweise 243000 Franken in den ersten fünf Jahren prognostiziert. Danach sollen die Mindereinnahmen auf 240000 respektive 276000 Franken pro Jahr ansteigen.

«Die erwähnten jährlichen Mindererträge fallen im Verhältnis zum Gesamtbudget der Einwohnergemeinden insgesamt nicht ins Gewicht. Auch sind nicht alle Gemeinden mit gleich hohen Ausfällen betroffen», sagt der Finanzdirektor. «Wir gehen davon aus, dass die Anpassungen ohne Steuererhöhung für die natürlichen Personen möglich sind, da sie insbesondere Gemeinden treffen, die aufgrund ihrer geografischen Lage wohl am ehesten neues Gewerbe ansiedeln werden.»

Gegenüber dieser Einschätzung ist der SP/Grüne-Fraktionschef Adriano Prandi skeptisch: «Angesichts der grossen Ausgaben für Bauprojekte in den nächsten Jahren muss damit gerechnet werden, dass die Steuersätze für die einfache Bevölkerung steigen werden», sagt er auf Anfrage.

Und auch die Gemeinde Erstfeld teilte vor kurzem mit, dass sie Steuererhöhungen befürchte. Um die prognostizierten Ausfälle auffangen zu können, müsse sie ihre Gemeindesteuern um drei bis vier Prozent erhöhen. «Nimmt der Steuerwettbewerb ruinöse Folgen für das Gemeinwesen an, muss entweder der Kanton in die Bresche springen, oder die Gemeinden können ihre Aufgaben nicht mehr erledigen.»

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