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Uri

Über die Hälfte der Schüler nimmt an repetitiven Tests teil

Wie aktuelle Zahlen zeigen würden, beteiligt sich inzwischen mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler der Volksschule an den repetitiven Coronatests, schreibt der Kanton. Diese könnten Quarantänen und den Wechsel zum Fernunterricht verhindern.

Seit Beginn des Schuljahrs 2021/2022 waren einige Schulen im Kanton Uri teils stark von Corona-Ausbrüchen betroffen. In Reaktion darauf verschärfte der Regierungsrat Anfang September 2021 das Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus. Seither (und noch bis am 14. November) sind die obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II verpflichtet, ihren Lehrpersonen und Mitarbeitenden sowie ihren Schülerinnen und Schülern einmal wöchentlich kostenlose Coronatests zur Verfügung zu stellen – die Teilnahme an den Tests ist freiwillig. Zudem gilt seit dem 6. September in den Gebäuden der Volksschule wieder eine Maskentragepflicht für erwachsene Personen.

Weiterhin ist es möglich, dass Schulen bei Bedarf von sich aus weitergehende Massnahmen ergreifen. Das haben einzelne Schulen getan. So hatte die Kantonale Mittelschule Uri per 27. August in allen ihren Räumlichkeiten eine vorübergehende Maskentragepflicht eingeführt. Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri setzte diese Massnahme ebenfalls in Kraft, und zwar per 3. September.

Mehr als die Hälfte macht bei den Tests mit

Wie aktuelle Zahlen zeigen würden, beteiligt sich inzwischen mehr als die Hälfte der Schülerinnen und Schüler der Volksschule an diesen repetitiven Tests, schreibt die Bildungs- und Kulturdirektion in einer Mitteilung. «Eine hohe Teilnahmequote ist wertvoll, weil sich Infektionsketten frühzeitig unterbrechen lassen und das Infektionsgeschehen besser verfolgt werden kann – nicht nur an den Schulen, sondern auch in den Familien der Schülerinnen und Schüler», wird Regierungsrat Christian Arnold, Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor des Kantons Uri, zitiert. Die Ausweitung der Tests habe in den vergangenen drei Wochen bereits in mehreren Fällen einen Wechsel vom Präsenz- in den Fernunterricht sowie Quarantänemassnahmen verhindert. «Das hilft uns zum einen die Bildungsziele sicher zu erreichen und zum anderen die Schülerinnen und Schüler vor Ansteckungen zu schützen», lässt sich Regierungsrat Beat Jörg, Bildungs- und Kulturdirektor des Kantons Uri, zitieren.

«Denn Erwachsene wie Kinder haben das Recht, vor Ansteckungen und schweren Verläufen geschützt zu werden.»

Deshalb brauche es an den Schulen konsequent umgesetzte Schutzmassnahmen, welche die Schülerinnen und Schüler aber möglichst wenig beeinträchtigten.

Keine Quarantäne bei einem negativen Testresultat

Dank dem vom Regierungsrat beschlossenen Testregime und der ansteigenden Teilnahmequote könnten die Massnahmen, die bei einem positiven Testergebnis ergriffen werden müssen, besser ausdifferenziert werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Werde in einer Schulklasse nur ein Kind positiv und alle anderen negativ getestet, dürfe man davon ausgehen, dass noch niemand angesteckt wurde. So könne der kantonsärztliche Dienst auf die Anordnung von Fernunterricht oder Quarantäne zu verzichten. Zudem muss ein Schüler mit einem negativen Testergebnis in der Regel nicht mehr in Quarantäne, selbst wenn mehrere Mitschüler positiv getestet wurden. Weiter dürfen Kinder mit leichten Erkältungssymptomen nach einem negativen Testresultat in die Schule gehen. (sok)

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