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Uri

Tessiner Polizist in Uri als Raser verurteilt

Ein 23-jähriger Polizist und ein 23-jähriger Engländer mussten sich vor dem Landgericht Uri wegen Raserdelikten verantworten. Der Polizist zeigt Reue und akzeptiert die bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Der Engländer blieb der Verhandlung fern.
Raser erhält 12 Monate bedingte Freiheitsstrafe. (Symbolbild)
Bild: ALESSANDRO DELLA VALLE (KEYSTONE)

Florian Arnold und Philipp Zurfluh

Das Landgericht Uri hat sich am Dienstag mit zwei Raserfällen auseinandergesetzt. Unter anderem stand ein heute 23-jähriger Tessiner Polizist vor Gericht. An einem Nachmittag im Februar 2018 - er übte damals noch einen anderen Beruf aus - wurde der Mann in der 80er-Zone in Amsteg mit 151 km/h geblitzt. Nach Abzug der Toleranz hat er sich für eine Überschreitung von 66 km/h zu verantworten.

Mittlerweile ist der Mann als Polizist im Tessin tätig, wo das Polizeiwesen kantonal und kommunal geregelt ist. Vor Landgericht Uri wurde gestern ein abgekürztes Verfahren durchgeführt, weil der Mann die Anklageschrift und die darin enthaltene Strafe akzeptiert. Ihm wird eine Busse von 4300 Franken sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren auferlegt. Zudem muss er Gerichtskosten von knapp 2000 Franken übernehmen. Der Mann sagte vor Gericht, es tue ihm leid, er habe seine Lehren daraus gezogen und trage die Konsequenzen. Im entsprechenden Polizeikorps läuft eine Administrativuntersuchung, wie unsere Zeitung in Erfahrung bringen konnte.

Engländer wird am selben Tag geblitzt

Gleichentags im Februar 2018, am selben Ort, wurde um die Mittagszeit auch ein Engländer mit 150 km/h geblitzt. Auch dieser hat sich für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 66 km/h zu verantworten. Laut der Anklageschrift ist der Mann durch die Verletzung elementarer Verkehrsregeln das hohe Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern eingegangen. «Die Person gefährdete damit die Beifahrerin konkret, sowie allfällige weitere Verkehrsteilnehmer», sagte Oberstaatsanwalt-Stellvertreterin Beatrice Kolvodouris. Der Mann habe auf drei Signalisationen, die auf die Temporeduktion hingewiesen hätten, nicht reagiert. Zudem habe er seinen Führerausweis pflichtwidrig nicht mitgeführt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 13 Monaten bei drei Jahren Bewährungszeit. Zudem soll er mit einer Busse von 1000 Franken bestraft werden. Des Weiteren sollen ihm die Untersuchungskosten von 1150 Franken sowie die Verfahrenskosten auferlegt werden. Der Beschuldigte war wie schon beim ersten Verhandlungstermin vor dem Landgericht Uri nicht anwesend. Sein Strafverteidiger Heinz Holzinger verwies darauf, dass der Ort der Geschwindigkeitsübertretung auf einem geraden Strassenabschnitt liege, dass sich der Mann kein Rennen geliefert und keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet habe.

Verteidiger ist genervt über Raserartikel

Da sein Klient in bescheidenen finanziellen Verhältnissen lebe, soll auf die Busse verzichtet werden. Der Verteidiger plädierte für ein Strafmass von 12 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Verteidiger nervt sich über die damals missglückte Abfassung des Raserartikels, wonach einzig nach Geschwindigkeitszonen unterschieden werde und Mindeststrafen von 12 Monaten Freiheitsstrafe gelten würden, dies ohne Ermessenspielraum für die Richter. Vor Inkrafttreten dieses Artikels hätten die Zürcher Staatsanwälte zurecht jeweils bei 200 km/h auf der Autobahn einen Raserfall angenommen.

Verteidiger wird beschimpft

Holzinger erwähnte am Schluss seines Plädoyers, dass er im Nachgang des ersten Verhandlungstermins – in welchem wegen Abwesenheit des Beschuldigten gar nicht plädiert worden sei – von einer anonymen Person eine Postkarte zugesandt bekommen habe, in der er angefeindet und beleidigt worden sei.

«So etwas habe ich in meiner beruflichen Laufbahn noch nie erlebt, ich werde Strafanzeige und -antrag gegen Unbekannt einreichen, wobei der damalige Verfasser aufgrund des auffälligen Poststempels und der persönlichen Handschrift ohnehin bald identifiziert werden kann.»

Der Verteidiger erwähnte beim ersten Verhandlungstermin, dass auch er trotz Gesetzestext Mühe damit habe, jemanden als Raser zu bezeichnen, welcher mit 146 km/h auf einer doppelspurigen Autobahn ohne Hindernisse unterwegs sei.

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