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Uri

Regierung will, dass Zaku und Abwasser Uri fusionieren können

Mit einer Revision des kantonale Umweltgesetzes soll ein Zusammenschluss der beiden Organisationen im Entsorgungsbereich ermöglicht werden. Der Landrat befindet am 30. September über eine entsprechende Motion.
In Seedorf wird der Kehricht eingesammelt. Die beiden Entsorgungsunternehmen Zaku und Abwasser Uri sollen die Möglichkeit erhalten, enger zusammen zu arbeiten. (Bild: Urs Hanhart (Seedorf, 6. November 2017))
Beat Furger, Geschäftsführer der Abwasser Uri, während einer Führung durch die ARA Altdorf. (Bild: Bruno Arnold (Altdorf, 18. Juli 2019))
Andreas Bilger, CVP, Seedorf. (Pd / Urner Zeitung)

Markus Zwyssig

Markus Zwyssig

Markus Zwyssig

Die Regierung ist bereit, den Weg für eine Fusion der Zentralen Organisation für Abfallbewirtschaftung (Zaku) und der Abwasser Uri frei zu machen. Um die gesetzlichen Grundlagen dazu zu schaffen, soll das kantonale Umweltgesetz (KUG) entsprechend revidiert werden. Die Regierung empfiehlt daher dem Landrat, eine Motion von Andreas Bilger (CVP, Seedorf) erheblich zu erklären.

Ein Zusammenlegen der beiden Geschäftstätigkeiten würden eine Gesetzesänderung und damit eine Volksabstimmung nötig machen. Im aktuellen KUG ist keine rechtliche Grundlage für eine Fusion vorhanden. Abwasser Uri und Zaku werden von den Steuern befreit, die Kanton und Gemeinden erheben. Begründet wird dies damit, dass die beiden öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaften Abwasser Uri und Zaku gegründet wurden, um die Abwasserentsorgung respektive die Entsorgung von Siedlungsabfällen möglichst rationell zu organisieren. Die beiden Aktiengesellschaften verfolgen nicht den Zweck, Gewinne zu erzielen.

Wie stehen die beiden Unternehmungen sowie die Gemeinden, die Aktionäre von Zaku und Abwasser Uri sind, zur Motion? Die Abwasser Uri würde die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für eine Fusion der beiden Unternehmen Abwasser Uri (AWU) und Zaku grundsätzlich begrüssen. Ob und inwiefern sich tatsächlich Synergien zum Vorteil für die Kundschaft ergeben würden, müsse im Detail durch die beiden Organisationen geprüft werden.« Die beiden Unternehmen, mit den Gemeinden als Aktionäre, haben die ihnen übertragenen Aufgaben in den vergangenen zwölf Jahren kostenbewusst und effizient wahrgenommen», geben sich die Verantwortlichen der Zaku überzeugt. «Von der Solidarität unter den Gemeinden profitieren mit einheitlichen Gebühren alle Regionen im Kanton.» Der Verwaltungsrat der Zaku sei gerne bereit, in einer umfassenden Analyse zusammen mit der Abwasser Uri die Vor- und Nachteile einer Zusammenlegung zu prüfen und aufzuzeigen.

Viele Gemeinden sind skeptisch, unterstützen aber ebenfalls eine Auslegeordnung

Ein Zusammenschluss würde für die Gemeinden als Aktionäre grosse Herausforderungen mit sich bringen, gibt sich der Urner Gemeindeverband überzeugt. Da die beiden Gesellschaften Zaku und Abwasser Uri aufgrund der Bundesgesetzgebung über verursachergerechte Gebühren finanziert werden müssen, sei es fraglich, ob ein Zusammenschluss sinnvoll sei. Eine neue Gesellschaft müsse weiterhin zwei Geschäftsbereiche führen. Der Gemeindeverband würde es allerdings begrüssen, wenn eine Auslegeordnung über die Vor- und Nachteile erarbeitet würde. Der Grossteil der Gemeinden ist einer möglichen Fusion gegenüber eher skeptisch eingestellt, unterstützt jedoch ebenfalls eine Auslegeordnung über die Vor- und Nachteile einer Fusion.

Der Regierungsrat vertritt zwar auch die Meinung, dass zurzeit eine umfassende Analyse über Vor- und Nachteile und möglichen Synergien einer Zusammenlegung der beiden Gesellschaften fehlt. Trotzdem ist er bereit, den Weg für eine Fusion freizumachen und die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit ein Fusion grundsätzlich möglich ist. Das KUG soll entsprechend revidiert werden. Diese Gesetzesrevision soll zudem zum Anlass genommen werden, das KUG grundsätzlich zu überprüfen und, wo erforderlich und sinnvoll, notwendige Anpassungen vorzunehmen. Die Gesetzesrevision soll gemäss der Verfassung des Kantons Uri dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden.

Für Bilger macht Zusammenschluss langfristig Sinn

Er sei grundsätzlich zufrieden mit der Antwort der Regierung, sagt Andreas Bilger (CVP, Seedorf) auf Anfrage. «Es ist wichtig, dass die beiden im Entsorgungsbereich tätigen Organisationen die Gelegenheit erhalten, eine Auslegeordnung zu machen.» Eine Fusion soll grundsätzlich möglich sein, dürfe aber nicht als Zwang verstanden werden. Bilger betont aber auch: «Langfristig macht es in einem kleinen Kanton Sinn, dass die beiden Organisationen sich zusammen schliessen.» Zumal die beiden Organisationen eine ähnliche Struktur hätten und die Gemeinden die Besitzer seien. Auch seien beide Organisationen grundsätzlich offen, über eine mögliche Fusion zu sprechen.

Ein Beispiel für einen erfolgreichen Zusammenschluss gibt es in Luzern. Das Entsorgungs- und Recycling-Unternehmen Real (Recycling Entsorgung Abwasser Luzern) ist aus der Fusion der beiden Gemeindeverbände für Abwasserreinigung und Kehrichtbeseitigung in der Region Luzern entstanden.

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