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Uri

Oliver Schürch muss sich verabschieden

Bruno Arnold, Redaktionsleiter der Urner Zeitung, zum Streit um den Wohnsitz des Chefs der Verkehrspolizei Uri. Die Sicherheitsdirektion verfügte eine Wohnsitznahme im Kanton Uri, Schürch wehrte sich und blitzte vor Obergericht ab.
Bruno Arnold, Redaktionsleiter. (Bild: PD)

Bruno Arnold

Oliver Schürch ist seit 2014 Chef der Bereitschafts- und Verkehrspolizei (BVP) Uri. Nach seinem Amtsantritt nahm er Wohnsitz in Bürglen, im Herbst 2017 zog er nach Luzern. Der Sicherheitsdirektion Uri passte dies nicht. Mit Verfügung vom 12. Dezember 2017 ordnete sie für Oliver Schürch die Wohnsitznahme im Kanton Uri an und setzte ihm dafür eine Frist bis Ende Juni 2018. Sie berief sich dabei unter anderem auf die Personalverordnung und das Polizeigesetz. Diese rechtlichen Grundlagen legitimieren eine Wohnsitzpflicht: «Sofern ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, kann die Anstellungsbehörde den Angehörigen des Polizeikorps einen bestimmten Wohnsitz vorschreiben», heisst es etwa in Artikel 51 des Polizeigesetzes.

Schürch erhob darauf hin Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Obergericht des Kantons Uri – und blitzte ab (siehe unsere Zeitung vom 11. Oktober). Unter anderem hatte er damit argumentiert, dass ihm bei seiner Anstellung im Jahr 2014 keine Wohnsitzpflicht auferlegt worden sei. Das trifft zu: Es gibt bis heute keine Pflicht. Aber: Im Stelleninserat für eine der am besten bezahlten Kaderstellen in der kantonalen Verwaltung wurde als Anforderung unter anderem auch die «Bereitschaft zur Wohnsitznahme im Kanton Uri» aufgeführt. Diese Bereitschaft hat Schürch beim Bewerbungsgespräch signalisiert – und anfänglich umgesetzt, indem er in Bürglen Wohnsitz nahm.

Für Oliver Schürch gilt selbstverständlich die in Artikel 24 der Bundesverfassung verankerte Niederlassungsfreiheit. Für ihn gilt aber ebenso Artikel 36: Und dieser lässt eine Einschränkung der Niederlassungsfreiheit zu, sofern ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Ein solches hat das Urner Obergericht im «Fall Schürch» als gegeben angesehen: Als Chef der BVP sei er Vorsteher der personell grössten Abteilung der Kantonspolizei Uri, die ferner am meisten Bürgerkontakt aufweise und von den Bürgern am meisten als «die Polizei» wahrgenommen werde, ist dem Entscheid vom 21. September zu entnehmen. Deshalb bestünden «gewichtige, ja überwiegende öffentliche Interessen» daran, dass eine so wichtige leitende Funktion von einer in Uri wohnhaften Person ausgeübt werde.

Als Chef der BVP ist Oliver Schürch auch verantwortlich für den zentralen Abschnitt der A2 mit dem verkehrstechnisch sensiblen Gotthardtunnel und dem Seelisbergtunnel. Die Urner Polizei steht bei Verkehrsstörungen auf diesem Abschnitt immer wieder vor sehr anspruchsvollen Aufgaben, die schnelles Handeln erfordern. Will der Chef der BVP diese zentralen Aufgaben ernst nehmen, ist eine Wohnsitzpflicht in Uri gerechtfertigt. Schürchs rechtliches Vorgehen gegen seinen Arbeitgeber ist daher nicht nachvollziehbar.

Schürch zu verpflichten, im Kanton Uri zu wohnen, stelle zwar einen Eingriff in seine privaten Interessen dar, so das Obergericht weiter. Dieser Eingriff sei jedoch «nicht allzu schwerwiegend». Vielmehr könne die verfügte Wohnsitzpflicht als «geeignet, erforderlich und zumutbar» erachtet werden, um die öffentlichen Interessen der Verbundenheit mit dem Kanton Uri sicherzustellen. Die Wohnsitzpflicht sei damit verhältnismässig.

Ob Schürch den Entscheid des Obergerichts akzeptieren wird, steht noch nicht fest. «Meine Rechtsvertretung und ich prüfen weitere Schritte», teilte er auf Anfrage unserer Zeitung mit. Das ist sein gutes Recht. Schürch sollte aber gleichzeitig auch noch einen weiteren Schritt prüfen: den Abschied von seiner Kaderstelle bei der Kantonspolizei Uri. Denn Fakt ist: Der BVP-Chef ist mit seinem Arbeitgeber seit mehr als einem Jahr im Clinch. Das belastet das Arbeitsverhältnis massiv, hat mit fehlender Loyalität zu tun und führt zu Vertrauensverlust – nicht nur im Polizeikorps, sondern auch bei der Bevölkerung – und schürt Unzufriedenheit. Die Auseinandersetzung droht in einem Scherbenhaufen zu enden. Da mag Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti noch so gute Miene zum bösen Spiel machen und betonen, dass alle Personen, die Kenntnis vom Verfahren hätten, ihre tägliche Arbeit nach wie vor professionell und in ungebrochener Qualität verrichten würden. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Entscheids gibt es nur eines: eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Dass dies in gegenseitigem Einvernehmen geschehen wird, ist klar.

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