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Uri

Gewinnspiele entpuppten sich als Kaffeefahrten – Landgericht Uri verurteilt Organisator zu Haftstrafe

Das Landgericht Uri hat einen Mann zu 33 Monaten Gefängnis verurteilt. 13 Monate davon soll er absitzen. Ihm werden Widerhandlungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zur Last gelegt – insgesamt waren es 1432 Taten.

Der Beschuldigte, ein 46-jähriger Mann aus der Schweiz, hatte sich im vergangenen Monat vor dem Landgericht Uri verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte der Kantone Nidwalden, Obwalden und Uri hatte ihm vorgeworfen, zwischen April 2012 und März 2016 in mehreren hundert Fällen Wettbewerbstalons und Gewinnversprechen verschickt respektive verschicken lassen zu haben. Die Aktionen trugen Titel wie «Spezialitätenland Deutschland», «Freizeit und Reisen» oder «Frühlingsgewinnspiel». Seine Beteiligung habe er durch Strohmänner und -gesellschaften verschleiert. Die versprochenen Gewinne sollten an Veranstaltungen entgegengenommen werden, die sich als sogenannte Kaffeefahrten entpuppten. Der Beschuldigte habe zusammen mit anderen Personen mit Verkaufstricks und Ausübung erheblichen Drucks Produkte zu stark überhöhten Preisen anbieten lassen. Die eingeladenen – vorwiegend älteren – Personen erhielten laut der Anklageschrift die versprochenen Gewinne, Geschenke oder Gratisleistungen nicht oder nur dann, wenn sie an der Verkaufsveranstaltung oder Werbefahrt teilnahmen oder die angepriesenen Produkte erwarben.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen mehrfacher vollendeter und versuchter Widerhandlungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Gericht geht in seinen Betrachtungen von insgesamt 1432 Taten aus. Dabei macht es keinen Unterschied zwischen vollendeter und versuchter Tat. Bereits mit dem Versand des schriftlichen Gewinnversprechens könne die Widerhandlung als vollendet angesehen werden. Dabei sei unerheblich, ob die auf dem Gewinnversprechen erwähnte Veranstaltung stattgefunden habe oder nicht.

Gericht spricht von massivem Verschulden

Das Verschulden des Beschuldigten erachtet das Landgericht Uri als massiv, wie es in der Kurzbegründung des Urteils festhält. Er habe über Jahre in einer enormen Vielzahl von Fällen zum Nachteil einer enormen Vielzahl von Personen gehandelt und dabei mit dem Aufbau von quasiprofessionellen Strukturen eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Der Beschuldigte habe aus egoistischen und habgierigen Motiven gehandelt. «Als besonders verwerflich erachtet es das Gericht, dass der Beschuldigte bei seinem Vorgehen den Fokus nachweislich auf ältere und betagte Personen gelegt hat und deren Schwäche gezielt ausnutzte», heisst es in der Begründung. Weiter sei zu beachten, dass der Beschuldigte auch nach der ersten Intervention der Strafverfolgungsbehörden weiter delinquiert habe. Zu Gunsten des Beschuldigten sei zu berücksichtigen, dass das Strafbedürfnis angesichts der seit den Taten verstrichenen Zeit deutlich vermindert sei. Einzelne Tatbestände sind zudem inzwischen verjährt.

Freigesprochen wurde der Mann vom Vorwurf des Betrugs. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm zur Last gelegt, er habe zusammen mit einer anderen Person mittels einer Präsentation ein Nahrungsergänzungsmittel in einen medizinischen Zusammenhang gestellt. Das Gericht hatte laut der Begründung aufgrund der Aussagen der beteiligten Personen erhebliche und nicht zu unterdrückende Zweifel, dass sich der Sachverhalt wie in der Anklage umschreiben abgespielt hat.

Das Gericht sieht eine Freiheitsstrafe von 33 Monaten als gerechtfertigt und angemessen an. Es spricht die Strafe teilbedingt aus. Der Beschuldigte soll 13 Monate absitzen müssen, wobei ihm die Untersuchungshaft angerechnet wird. Für den bedingten Teil der Strafe hat er eine Probezeit von vier Jahren. Zudem muss er gut 150 000 Franken als Ersatzforderung an den Staat abliefern.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch die Verteidigung, die einen Freispruch gefordert hatte, können den Fall weiterziehen.

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