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Uri

«Gefahrenzone rot» – Altdorf verliert potenziellen Käufer für das geschützte Waldegghaus

Die Altdorfer Baukommission sagt Nein zu einem Baugesuch für das historische Haus. Der Gemeinde geht damit ein Steuerzahler verloren – schuld ist die Gefahrenzone.
Das unter Schutz gestellte Haus Waldegg neben dem Altdorfer Kapuzinerkloster steht seit langem leer. (Bild: Florian Arnold (Altdorf, 3. Juli 2020))
Ein neuer Käufer für das Haus ist nicht in Sicht. (Bild: Florian Arnold)

Florian Arnold

Florian Arnold

Das Wohnhaus Waldegg in unmittelbarer Nähe des Altdorfer Kapuzinerklosters steht seit Jahren leer. Fensterscheiben sind eingeschlagen, in den Räumlichkeiten hausen Tiere, die Wände sind mit Schimmel überzogen. Daniel Hodel, in Altdorf aufgewachsen und heute wohnhaft in Zürich, sieht in der Ruine ein Schmuckstück. Der Unternehmer und seine Frau, eine Finanzexpertin, hatten sich lange nach einem passenden Objekt in Altdorf umgesehen. Ohne Erfolg, bis sie am Waldegghaus vorbeispazierten. Dieses befindet sich unmittelbar neben dem Kapuzinerkloster in Altdorf. Vor knapp 200 Jahren wurde es erstmals erwähnt.

Bisher immer an Auflagen gescheitert

Daniel Hodel hat ein Faible für alte Bauten. Heute lebt er in einem Bauernhaus, das auf 1671 datiert wurde. Als Kantonsrat von Zürich ist er selber in einer Kommission tätig, welche schützenswerte Gebäude beurteilt. Als sich sein Wunsch, wieder in den Kanton Uri zurück zu ziehen, erhärtete, war er deshalb von Anfang an darauf bedacht, in Sachen Denkmalpflege alles richtig zu machen – besonders nach den ersten Gesprächen mit dem Eigentümer des Waldegghauses. Dieser zeigte dem Paar auf, dass bisherige Pläne, das Haus zu übernehmen, immer an den strengen Auflagen scheiterten.

Das Risiko mindern wollten die Hodels, indem die Denkmalpflege von Anfang an mit einbezogen wurde. Ausserdem engagierten sie einen Architekten, der sich mit Umbauten von denkmalgeschützten Werken auskennt. «Der Denkmalpfleger hat sich für uns ins Zeug gelegt», so Hodel. Der Grund liegt auf der Hand: Das Waldegghaus zählt zu den regionalen Schutzobjekten. Und bei einem bewohnten Schutzobjekt muss sich der Kanton keine Sorgen um den Unterhalt machen.

Gefahrenzone ist Problem

Doch heute, nach Investitionen von 50'000 Franken für Planungen und Abklärungen, stehen die Hodels ohne die gewünschte Baubewilligung für das Wohnhaus Waldegg da. Die Begründung der Baukommission Altdorf: Das Haus befindet sich in der «Gefahrenzone rot».

«Alles, was wir wollten, war, das Haus wieder bewohnbar zu machen», betont Daniel Hodel. Dabei hätten mehrere Sperrholzwände herausgerissen werden sollen, die nach Auffassung der Bauherren unter Umständen gar nicht zum ursprünglichen Zustand des Hauses gehörten. Damit wäre von der Küche aus der historische Kachelofen sichtbar geworden, dies auch um eine Ausstattung einzubauen, welche dem heutigen Standard genügen würde. «Keine Luxuslösung», betont Hodel.

«Wir wären auch zu Kompromissen bereit gewesen», räumt er ein. So hätten sie sich auch damit zufriedengegeben, gewisse Wände stehen zu lassen, gepocht hätte man nur auf mehr Platz in der Küche. Statt dem Bad im obersten Stock hätte ihnen auch gereicht, das WC dorthin zu versetzen. «Besonders stört mich, dass man gar kein Interesse zur Verhandlung signalisiert hat. Man hat uns nur spüren lassen, dass der Entscheid der Baukommission unumstösslich ist», so Hodel und weiter:

«Man wird den Eindruck nicht los, dass hier ein gewisser Neid mitspielt.»

Fest steht: Der Gemeinde Altdorf entgeht mit diesem Entscheid ein neuer Steuerzahler.

Minimaler Komfort wird eingestanden

«Die Baukommission ist dem Gesuchsteller bereits grosszügig entgegen gekommen», betont Cornelia Gamma, Sekretärin der Baukommission Altdorf, auf Anfrage unserer Zeitung. Für das Projekt sei eine Ausnahmebewilligung erteilt worden, da es sich um ein Schutzobjekt handle, dessen Substanz zu erhalten sei. Insgesamt wurden zehn von zwölf Massnahmen bewilligt. Dazu zählen etwa Isolationen, die Demontage von Sanitäranlagen und umfassende Erneuerungsarbeiten. «Von Anfang an war klar, dass sich an der Raumeinteilung nichts verändern darf», so Cornelia Gamma. «Der Baukommission war bewusst, dass ein minimaler Komfort hergestellt werden muss, um das Haus bewohnbar zu machen.» Dies diene den Schutzzielen für das Gebäude, welche die Regierung erliess. «Ein zweites Badezimmer ist dafür nicht zwingend nötig.»

Dass man sich nicht zu Kompromissen bereit gezeigt habe, weist die Baukommissions-Sekretärin zurück: «Wir haben die Anliegen der Bauherrschaft nach der Zustellung der Baubewilligung entgegengenommen und in der Baukommissionssitzung nochmals besprochen. Aber es gibt keinen grossen Ermessensspielraum.» Einen potenziellen Steuerzahler zu verlieren, könne für die Baukommission kein Kriterium sein. «Aufgabe der Baukommission ist, zu überprüfen, ob Baugesuche der Baugesetzgebung entsprechen. Man muss eine klare Linie haben, damit für alle Rechtsgleichheit herrscht.» Insbesondere müsse man bei Ausnahmen daran denken, dass damit auch ein Präjudiz geschaffen werden könnte. Einzige Chance für eine weitergehende Baubewilligung sieht Cornelia Gamma darin, dass die Bestimmungen zur «Gefahrenzone rot» überarbeitet werden.

Höhere Instanz wird nicht konsultiert

Daniel Hodel hat sein Projekt mittlerweile aufgegeben. «Uns ist bewusst, dass die Baukommission rechtlich gesehen das letzte Wort hat», so Hodel. «Diesen Entscheid an eine höhere Instanz weiter zu ziehen, würde höchstens noch mehr Kosten mit sich bringen. Dass man den Entscheid damit aber umstösst, ist für uns ausgeschlossen.»

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