notifications
Uri

Findeltiere müssen gemeldet werden

Zur Ferienzeit werden immer wieder Katzen, Hunde und Nagetiere ausgesetzt. In Uri ist dies jedoch kein grosses Thema.

An Weihnachten waren das junge Kätzchen, der Hundewelpe oder das Meerschweinchen noch süss und willkommen. Stehen die Ferien an, sind viele Besitzer ihrer Haustiere überdrüssig. So ist gerade zur Ferienzeit immer wieder von ausgesetzten Katzen, Hunden oder Nagetieren zu lesen.

Im Kanton Uri kommt dies allerdings nur selten vor. Das bestätigt auch Hanspeter Berger, Präsident des Tierschutzvereins (TSV) Uri. Wegen der Ferienzeit ausgesetzte Tiere seien «zum Glück noch kein grosses Thema» für den TSV Uri.

Wer ein Tier aussetzt, dem droht eine Verzeigung

Wer ein Tier findet, ist verpflichtet, dessen Eigentümer darüber zu benachrichtigen, oder – wenn er ihn nicht kennt – den Fund anzuzeigen. So sieht es das Zivilgesetzbuch (ZGB) vor. Wird der Fund nicht angezeigt, sieht das Strafgesetzbuch eine Bestrafung mit Busse vor.

Die offizielle Meldestelle bestimmen die Kantone. In Uri ist dies die Kantonspolizei. Im vergangenen Jahr wurden dort zwölf Findeltiere gemeldet, im Jahr zuvor waren es deren neun, wie Polizeisprecher Gusti Planzer auf Anfrage sagt. Eine Häufung der Fälle zu Ferienbeginn sei nicht feststellbar. Dass ein ausgesetztes Tier im Zusammenhang mit dem Ferienbeginn gemeldet wurde, liege zirka vier Jahre zurück, so Planzer weiter. Damals war ein Schäferhundewelpe aufgefunden worden.

Wird der Polizei ein Findeltier gemeldet, hole man es vor Ort ab. Wenn das Tier einen Chip auf sich trägt, wird damit der Besitzer ausfindig gemacht und kontaktiert. Stellt sich heraus, dass das Tier tatsächlich ausgesetzt wurde, droht eine Verzeigung wegen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, so Planzer. Ist das Tier hingegen nicht gechippt, wird es in der Schweizerischen Tiermeldezentrale als gefunden eingetragen und dem Laboratorium der Urkantone übergeben.

Tiere werden vermittelt oder wieder freigelassen

Da es schwierig ist, herauszufinden, ob ein aufgefundenes Tier nun ausgesetzt wurde oder einfach nur zugelaufen und heimatlos ist, gelangen einige Meldungen auch direkt an den TSV Uri. Der gehe dann vor Ort, um das Tier abzuholen oder gegebenenfalls einzufangen. Daraufhin wird das Tier – laut Berger meistens Katzen – von einem Tierarzt untersucht.

Bei guter Gesundheit und im Falle von Katzen, wenn sie handzahm sind, würden diese weiter vermittelt oder in ein Tierheim abgegeben. «Wilde Katzen werden wenn möglich am Fundort wieder freigelassen», so Berger weiter. Ausser, das Tier wurde an der Raststätte – wo üblicherweise von ausgesetzten Tieren die Rede ist – ausgesetzt. Dann werde wegen der Gefahr, dass das Tier überfahren wird, natürlich ein anderer Ort für die Freilassung gesucht.

Kommentare (0)