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Uri

E-Voting: Urner Regierung begrüsst Absichten des Bundes

Der Bundesrat will E-Voting mittels einer Gesetzesänderung in den ordentlichen Betrieb überführen. In seiner Vernehmlassungsantwort zeigt sich der Urner Regierungsrat als Befürworter des Vorhabens.
Der Urner Landrat hat E-Voting 2018 eine Abfuhr erteilt. (Bild: Archiv UZ) 

Carmen Epp

E-Voting hat im Kanton Uri bisher einen schweren Stand. 2012 entschied die Urner Regierung, sich an den Versuchen zur elektronischen Stimmabgabe zu beteiligen, um ein Jahr später wegen sicherheitstechnischen Bedenkens den Marschhalt im Projekt «E-Voting» zu verfügen.

Vor rund einem Jahr dann scheiterte auch der nächste Versuch, E-Voting im Kanton Uri zu ermöglichen. Es gebe noch zu viele ungeklärte Fragen bezüglich Sicherheit und Aufwand, hiess es im Landrat. So folgte das Parlament an seiner Session vom 21. März 2018 der Justizkommission und strich die Einführung des E-Votings mit 55 zu 4 Stimmen (1 Enthaltung) deutlich aus der Änderung des Gesetzes über die geheimen Wahlen, Abstimmungen und Volksrechte.

Uri verfolgt Debatte aus Beobachterposition

In weiten Teilen der Schweiz hingegen befindet sich das E-Voting bereits im Testbetrieb. Zehn Kantone haben seit 2004 einem Teil der Stimmberechtigten die elektronische Stimmabgabe versuchsweise ermöglicht. Nun schlägt der Bundesrat vor, E-Voting vom Versuchs- in den ordentlichen Betrieb zu überführen. Dafür braucht es eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die lässt den Kantonen weiterhin die Wahl, ob sie E-Voting anbieten. Einen Entwurf der Gesetzesrevision hat die Bundeskanzlei in die Vernehmlassung geschickt. Nun liegt die Antwort der Urner Regierung vor.

Durch das klare Verdikt des Landrats 2018 sei die Einführung von E-Voting in Uri für die nächsten Jahre obsolet geworden, hält die Regierung darin fest. Uri verfolge die national sehr emotional geführte Debatte somit aus der Beobachterposition, aber mit nicht minder grossem Interesse. Weiter schreibt die Regierung:

«Es ist im Interesse des Kantons Uri, dass E-Voting auf breiter Ebene eingeführt ist, damit ein gewisser Handlungsbedarf besteht.»

Das gebe den Kantonen Rechts- und Planungssicherheit bei der Schaffung der kantonalen Rechtsgrundlage für die elektronische Stimmabgabe und bei der Lancierung und Umsetzung von Projekten zur Einführung von E-Voting. Das Bedürfnis der Stimmberechtigten zur elektronischen Stimmabgabe sei bereits in den Jahren 2003 und 2016 nachgewiesen und nun durch eine Umfrage im Kanton Aargau vom Januar 2019 bestätigt worden, schreibt die Regierung weiter. «Daher begrüssen wir die Absichten des Bundes.»

Die Krux mit den Meldefristen

Die Regierung weist jedoch auch auf eine Besonderheit hin, die neben den Sicherheitsbedenken ebenfalls zum Scheitern der bisherigen Bemühungen im Kanton Uri beigetragen hat: dass bei Majorzwahlen in Uri keine Fristen einzuhalten und daher «wilde» Kandidaturen noch bis am Vorabend des Wahltermins möglich sind. Der Bund schlägt in der Gesetzesrevision allerdings eine Meldefrist bis zum 48. Tag vor der Wahl vor.

Da der Versuch, Meldefristen einzuführen, am Widerstand im Landrat scheiterte, könne davon ausgegangen werden, dass das geltende System in Uri für die kommenden Jahre Bestand haben werde. Also bräuchte es für Uri eine entsprechende Regelung, die es ermöglicht, elektronische Wahlen generell ohne Meldepflicht durchzuführen. Dazu müsste das Abstimmungssystem mit dem Stimmregister abgeglichen werden, um eine eindeutige Wahl treffen zu können. Andernfalls müsste das System die Möglichkeit bieten, Freitext einzugeben, was jedoch Nachteile bezüglich Verifizierbarkeit und Auszählung mit sich bringen würde. «Hierzu erwarten wir technische Fortschritte der zugelassenen Systeme.»

Regierung und Landrat «im Grundsatz einig»

Auf die Diskrepanz zwischen dem negativen Landratsbeschluss 2018 und der positiven Vernehmlassungsantwort angesprochen, hält die Regierung auf Anfrage unserer Zeitung fest, dass Regierungs- und Landrat seien sich «im Grundsatz einig» darin, dass nur die Einführung eines sicheren E-Voting-Systems in Frage komme. Nach über 300 erfolgreichen Urnengängen mit E-Voting lasse sich eine kategorische Ablehnung von E-Voting nicht begründen, schreibt die Regierung.

«E-Voting ist einfach und zeitgemäss und bringt auch einen Mehrwert für die Qualität der Stimmabgabe: Jeder Stimmende kann nachvollziehen, dass seine Stimme korrekt registriert wurde.»

Zudem seien mit E-Voting ungültige Stimmen nicht mehr möglich. Dass die sicherheitstechnischen Aspekte auf Bundesebene ausgiebig diskutiert und sorgfältig abgewogen werden, sei «sehr zu begrüssen».

Die Vernehmlassung dauert noch bis 30. April. Die Gesetzesrevision ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Bereits hat sich Widerstand formiert: Mit der Volksinitiative «Für eine sichere und vertrauenswürdige Demokratie» will ein Komitee mit dem Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter an der Spitze E-Voting in der Schweiz so lange verbieten, bis es mindestens so sicher ist wie die handschriftliche Stimmabgabe – mindestens aber fünf Jahre.

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