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Uri

Drei positiv getestete Personen im Kanton Uri

Insgesamt gibt es im Urnerland aktuell 120 positive Fälle. Total 70 Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Der Sonderstab Covid-19 Exit gibt deshalb einige Tipps an Betreiber von Gastronomielokalitäten zur Umsetzung der Schutzkonzepte ab.
Der Sonderstab Covid-19 Exit hat Tipps an Betreiber von Restaurationsbetrieben herausgegeben. Unter anderem sind die 1,5 Meter Abstand zwingend einzuhalten.
(Symbolbild: Boris Bürgisser)

(sez) Nach wie vor zeigen die meisten Kontrollen der Schutzkonzepte bei Gastronomielokalitäten und weiteren öffentlich zugänglichen Einrichtungen, dass die Schutzkonzepte gut umgesetzt werden und sich auch die Kundschaft weitgehend diszipliniert verhält. Dies schreibt der Sonderstab Covid-19 Exit in einer Medienmitteilung vom 13. August. Bei jüngst erfolgten Überprüfungen der Schutzkonzepte in Gastronomielokalitäten stellten die Kontrolleure jedoch gewisse Nachlässigkeiten fest, die unter anderem auch zu Vollzugsschwierigkeiten beim Contact-Tracing führten.

Tipps an die Betreiber von Gastronomielokalitäten
zur Umsetzung der Schutzkonzepte

Es sind Massnahmen zur Hygiene (zum Beispiel Möglichkeit zum Händewaschen oder Händedesinfektion, regelmässige Reinigung von Oberflächen) und zur Einhaltung des Abstands von mindestens 1,5 Metern (zwischen den Tischkanten) vorzusehen.

Falls der Abstand nicht eingehalten werden kann, müssen geeignete Schutzmassnahmen, wie das Tragen einer Hygienemaske oder Barrieremassnahmen (zum Beispiel Trennwände), umgesetzt werden.

Falls beide vorgenannten Schutzmassnahmen aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht eingehalten werden können, ist Folgendes zu beachten: Die Betreiber müssen die Kontaktdaten der anwesenden Personen aufnehmen. Dabei genügt die Datenerhebung einer Person bei Familien oder anderen Gruppen mit untereinander bekannten Personen. Die Daten dienen dem Contact-Tracing.



Vertrauliche Handhabung der Listen mit Kontaktdaten

Die Betreiber sind dabei für die Vertraulichkeit der Kontaktdaten verantwortlich. Das Auflegen einer Liste im Eingangsbereich eines Restaurants, in die sich die Gäste eintragen und die zugleich für alle Gäste einsehbar ist, genügt dieser Aufforderung nicht, wie der Sonderstab explizit festhält. Zu den obligatorischen Kontaktdaten gehören Name, Vorname, Wohnort und Telefonnummer sowie eine allfällige Tischnummer. Bei Gastronomiebetrieben, in welchen die Konsumation stehend erfolgt, muss der Ankunfts- und Weggangszeitpunkt zusätzlich erfasst werden.

Zudem ist die Kundschaft darüber zu informieren, dass Betreiber auf Abstands- und Schutzmassnahmen verzichten und damit ein grundsätzliches Infektionsrisiko besteht. Das bedeutet auch, dass bei Auftreten eines positiven Falls alle Kontaktpersonen in Quarantäne müssen.

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