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Uri

Die SVP Uri bezeichnet das Sportanlagengesetz als überflüssig und unnötig

Für die SVP Uri beschneidet neue Gesetz über die Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen die Gemeindeautonomie. Zudem sei derzeit kein finanzieller Spielraum vorhanden. Die Vernehmlassung dauert noch bis zum 23. August.
Das Gesetz soll dazu dienen, dass in Zukunft für Infrastrukturen im Sport mehr Geld zur Verfügung steht. (Bild: Urs Hanhart)

Philipp Zurfluh

Mit dem neuen Gesetz über die Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen (Sportanlagengesetz) steht künftig für Infrastrukturen im Bereich Sport, Kultur und Freizeit mehr Geld zur Verfügung als bisher. Die Gemeinden wären fest in die Finanzierung der Beiträge der öffentlichen Hand einbezogen. In der Session vom 27. Januar 2016 erklärte der Landrat die Motion von Céline Huber (CVP, Altdorf, zur «Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nachhaltige Finanzierung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen» – entgegen dem Willen der SVP-Fraktion – als erheblich.

Die SVP Uri ist nach wie vor der Meinung, dass keine gesetzliche Grundlage seitens des Kantons für die Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen notwendig ist. «Mit dem vorliegenden Gesetz werden falsche Anreize geschaffen, und die Eigeninitiative bezüglich Finanzierung wird dadurch nicht gefördert», schreibt die SVP Uri nun in einer Mitteilung. Wenn Sport beziehungsweise Freizeitanlagen regionalen Charakter hätten, gebe es geeignetere Möglichkeiten als eine finanzielle Verpflichtung aller Gemeinden, so die SVP Uri.

Unabsehbare finanzielle Folgen befürchtet

Die SVP Uri ist der Ansicht, dass sich betroffene Gemeinden von sich aus, auch ohne Gesetz, für eine bestimmte Sport- oder Freizeitanlage zusammenschliessen können, wenn für sie daraus ein Mehrwert entsteht. «Gute Zusammenarbeit soll auf freiwilliger Basis erfolgen und nicht per Gesetz erzwungen werden», so der Tenor der SVP Uri. Im Weiteren werde auch die Gemeindeautonomie erheblich beschnitten. Die SVP Uri befürchtet, dass im Falle eines «Durchwinkens» des Sportanlagengesetzes nächste Gesetzesvorlagen wie «Schaffung rechtlicher Grundlagen zur Kulturförderung» und so weiter folgen könnten, deren finanzielle Folgen sowohl für die Gemeinden wie auch für den Kanton nicht absehbar seien. Die Partei ist der Ansicht, dass aufgrund der grossen Infrastrukturprojekte (Kantonsspital Uri und Kantonsbahnhof), die den Finanzhaushalt des Kantons in den nächsten Jahren belasten würden, der finanzielle Handlungsspielraum nicht vorhanden sei, solche neuen Finanzierungsmodelle einzuführen.

Die Vernehmlassung des Gesetzes dauert noch bis am Donnerstag, 23. August. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Stellungnahmen auswerten. Anschliessend kann der Regierungsrat über das weitere Vorgehen entscheiden. Das neue Gesetz kann in der ersten Lesung im Landrat frühestens in der Session vom 13. November behandelt werden. Wenn Landrat und Volk zustimmen, könnte das Gesetz am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt hin müssten dann auch die Sportverordnung und das Sportreglement angepasst werden.

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