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Die Eckpfeiler der Fusion zwischen Seedorf und Bauen stehen

Die Ergebnisse der Abklärungen und die vorgeschlagenen Lösungen im Falle eines Zusammenschlusses von Seedorf und Bauen liegen vor. Jetzt ist der Landrat am Zug. Er wird im April über den Fusionsbeitrag entscheiden.
Projektleiter Patrick Deicher orientierte die Bevölkerung von Bauen über die Auswirkungen der Fusion mit Seedorf. (Bild: Urs Hanhart, Bauen, 12. Februar 2019)

Urs Hanhart

Rund zwei Dutzend Einwohner von Bauen wohnten am Dienstag einer Informationsveranstaltung im Mehrzweckgebäude bei. Dabei ging es um eine mögliche Fusion mit der Gemeinde Seedorf. «Wir werden Ihnen heute Abend detaillierte Informationen bekanntgeben», sagte Gemeindepräsident Andreas Gisler. «Die Abklärungen zu den Auswirkungen einer Fusion sind 2018 abgeschlossen worden. Mehrere Arbeitsgruppen haben sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt.» Die Zusammenarbeit sei von einem sehr respektvollen Umgang geprägt gewesen. «Die Diskussionen verliefen stets offen und lösungsorientiert», betonte Gisler.

«Wir haben immer gemeinsam Lösungen erarbeitet und auch gefunden.»

Projektleiter Patrick Deicher von der BDO AG stellte die Ergebnisse der Abklärungen und die vorgeschlagenen Lösungen im Falle einer Fusion vor. Zudem orientierte er auch über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte. Bauen soll in die Gemeinde Seedorf integriert werden. «Das ist eine Lösung, bei der man relativ viele Reglemente und Strukturen übernehmen kann und nicht alles komplett neu erstellen muss», erklärte Deicher. Der Gemeindename soll Seedorf sein, und auch das bisherige Wappen wird übernommen. Der Ortsteilname Bauen und auch das Wappen können aber weiterhin verwendet werden. Die bisherigen Postleitzahlen gelten weiterhin.

Temporäre Sitzgarantie für Bauen

Das Führungs- und Behördenorganisationsmodell bleibt gleich. «Es gibt eine Sitzgarantie für Bauen im Gemeinderat für die ersten vier Jahre nach der Fusion», ergänzte Deicher. «Bei der Besetzung der Behörden und Kommissionen wird nach Möglichkeit auf eine angemessene Vertretung der Ortsteile geachtet.» Gemeindeversammlungen würden grundsätzlich in Seedorf durchgeführt. Aber je nach Geschäft könnten sie auch in Bauen abgehalten werden. Die zum Zeitpunkt der Fusion gewählten Landräte bleiben bis zum Ende der Legislatur im Amt.

Bei der Verwaltung gibt es keine gravierenden Veränderungen, da beide Verwaltungen schon seit geraumer Zeit zusammengelegt sind. Deshalb sind keine grossen Synergieeffekte zu erwarten. Deicher erklärt:

«Die Fusion führt nicht zu einer Aufstockung, sondern zu einer Konsolidierung. Während der Umsetzungsphase wird eine zusätzliche, zeitlich begrenzte 20-Prozent-Stelle in der Gemeindeverwaltung geschaffen.»

Auch im Schulwesen wird sich nicht viel ändern, weil sich die Schulen schon vor längerer Zeit zusammengeschlossen haben. Auf die bestehenden Ortsvereine hat die Fusion keinen Einfluss.

In Seedorf ist die Wasserversorgung eine mit selbstständiger Rechtspersönlichkeit ausgestattete öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die Wasserversorgung von Bauen soll in diese Rechtskörperschaft integriert werden. Nach der Fusion soll es zudem nur noch eine Feuerwehr geben, allerdings wegen der relativ grossen Distanzen mit einem separaten Standort in Bauen.

Fusion bringt keine Anbindung an ÖV

Eine von vielen Einwohnern gewünschte Anbindung an den öffentlichen Verkehr kann gemäss Deicher nicht über die Fusion gelöst werden. Parkplatzkontrollen würden künftig auf dem ganzen Gemeindegebiet durch eine Sicherheitsfirma ausgeführt.

«Die Fusion hat keinen Einfluss auf den Erhalt der Ortsbilder», versicherte Deicher. «Heutige Regelungen bleiben bestehen und sind in einer gemeinsamen Bauzonenordnung zu übernehmen.» Die Schutzwirkung der Zweitwohnungsinitiative soll für den Ortsteil Bauen aufrechterhalten werden. «Die vereinigte Gemeinde Seedorf verpflichtet sich, die Planungs- und Schutzmassnahmen in Bezug auf die Erst- und Zeitwohnungsanteile der Gemeinde Bauen in die neue BZO zu inte- grieren», erklärte Deicher. Während zehn Jahre nach Inkrafttreten der neuen BZO dürften an den Regelungen keine Veränderungen vorgenommen werden.

Ein grosser Infoblock war dem Thema Finanzen gewidmet. Darüber referierten Gemeindekassier Orlando Gmür und Michael Bissig. «Die Finanzpolitik der fusionierten Gemeinde soll sich nicht von jener der beiden heutigen Gemeinden unterscheiden», betonte Gmür.

«Der Steuerfuss soll auch nach der Fusion bei 90 Prozent bleiben, wodurch die Gemeinde Seedorf mit den Ortsteilen Seedorf und Bauen als steuergünstig wahrgenommen wird.»

Auch nach der Fusion soll die Rechnung ausgeglichen sein. «Wir sind der Ansicht, dass wir diese Ziele erfüllen können», gab sich Gmür zuversichtlich. Die Finanzexperten gehen davon aus, dass dank des Kantonsbeitrags von 450’000 Franken, der allerdings noch vom Landrat abgesegnet werden muss, im Finanzplan der fusionierten Gemeinde über die Jahre 2021 bis 2026 ausgeglichene Ergebnisse resultieren. «Gesamthaft zeigt der Finanzplan, dass ab zirka 2025 wieder Ertragsüberschüsse realistisch sind, und dass sich der Bilanzüberschuss der fusionierten Gemeinde nach leichtem Rückgang wieder erholen kann», so Gmür.

Urnenabstimmung findet am 20. Oktober statt

Die Kosten für die Gemeindefusion sind mit 522’000 Franken ausgewiesen. Dem Kanton wurde mittlerweile ein Gesuch für einen finanziellen Beitrag in dieser Grössenordnung gestellt. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Beitrag von 450’000 Franken. Der Landrat entscheidet am 10. April. Anschliessend wird eine rund zweimonatige, offene Vernehmlassung zum Fusionsvertrag folgen. Die Urnenabstimmung über die Fusion ist auf den 20. Oktober 2019 festgesetzt worden.

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