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Uri

Die beiden Urner Raser wurden «nach Programm» erwischt

Die beiden Autolenker, die am 7. Juli im Innerortsbereich auf der Flüelerstrasse in Altdorf 74 respektive 69 km/h zu schnell unterwegs waren, wurden bei einer Kontrolle erwischt, die schon länger geplant war.
Die Urner Kantonspolizei wendet für Geschwindigkeitskontrollen unterschiedliche Messsysteme an.  (Bild: Urs Hanhart, Altdorf, 14. März 2013)

Interview Bruno Arnold

Am Samstagabend, 7. Juli, kurz vor Mitternacht, hat die Kantonspolizei Uri auf der Flüelerstrasse in Altdorf eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 50 km/h. Zwei «mutmassliche» Autolenker aus dem Kanton Uri tappten mit 128 respektive 123 km/h in die Falle (siehe unsere Zeitung vom 18. Juli). Dies ergab – nach Abzug der gesetzlichen Toleranz – eine Geschwindigkeit von 124 beziehungsweise 119 km/h. Die beiden überschritten somit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 74 respektive 69 km/h. Sie waren hintereinander Richtung Flüelen unterwegs und dürften ein Rennen veranstaltet haben.

Die Staatsanwaltschaft Uri hat die beiden Fahrzeuge beschlagnahmt und eine Strafuntersuchung eröffnet. Den fehlbaren Lenkern droht eine Anklage wegen eines Verstosses gegen den «Raserartikel» und somit eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Als Raser gilt unter anderem, wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Innerortsbereich (50 km/h) um mindestens 50 km/h überschreitet.

Gusti Planzer, Mediensprecher der Kantonspolizei Uri, beantwortet Fragen, die im Zusammenhang mit der Raserei vom 7. Juli auf der Flüelerstrasse in der Öffentlichkeit gestellt werden.

Die Kontrolle der Urner Polizei fand kurz vor Mitternacht statt. Sind Kontrollen um diese Zeit üblich, oder hat die Polizei aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung reagiert?Geschwindigkeitskontrollen werden bei der Kantonspolizei Uri nach dem Konzept «Geschwindigkeitsüberwachung» geplant und durchgeführt. Dazu gehören auch Geschwindigkeitskontrollen während der Nacht. Die Kontrolle vom 7. Juli basierte auf unserem Monatsprogramm. Heisst das, dass es bei der Kantonspolizei Uri keine «ungeplanten» respektive kurzfristig angesetzten Messungen gibt?Doch, solche gibt es. Dies kann auf Anordnung der Kapo-Führung und vielfach auch auf Wunsch von Gemeindebehörden erfolgen.Wie werden Geschwindigkeitskontrollen heutzutage vorgenommen?Für Geschwindigkeitskontrollen werden heute ausschliesslich Laser-Messsysteme verwendet. Mit den bei der Kantonspolizei Uri vorhandenen mobilen Gerätetypen kann aus dem stehenden Fahrzeug oder vom Fahrzeug abgesetzt gemessen werden. Zum Einsatz kommen mobile-, semistationäre und stationäre Messsysteme. Wir führen seit über zehn Jahren keine Kontrollen mit der Radartechnik mehr durch. Es gibt aber nach wie vor Messungen mit und ohne Anhalteposten. Muss für «ungeplante» Radarkontrollen zusätzliches Personal aufgeboten werden oder übernehmen dies die Nachtpatrouillen-Teams?Wie bereits gesagt: Es handelte sich am 7. Juli um eine geplante Geschwindigkeitskontrolle ohne Anhalteposten. Daher musste kein zusätzliches Personal aufgeboten werden.Die Polizei spricht von mutmasslichen Lenkern, trotzdem wurde ihnen der Führerausweis abgenommen. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert ein solcher Entzug? Hier kommt Artikel 31, Absatz 2, der Verordnung über die Kontrolle des Strassenverkehrs zur Anwendung. Bei der polizeilichen Abnahme des Führerausweises handelt es sich um eine Sofortmassnahme zum Schutz des Verkehrs vor nicht fahrfähigen und gefährlichen Fahrzeuglenkern. Die Abnahme des Führerausweises hat die gleichen rechtlichen Wirkungen wie ein Entzug. Es dürfen bis auf weiteres keine Motorfahrzeuge gelenkt werden. Nach Erhalt der polizeilichen Akten und unter Berücksichtigung des Leumunds der betroffenen Person entscheidet das Amt für Strassen- und Schiffsverkehr über das weitere Vorgehen hinsichtlich des (definitiven) Führerausweisentzugs.Mit welchen Konsequenzen muss ein Lenker, der erst den provisorischen Führerausweis besitzt, bei einem Raservergehen rechnen? Grundsätzlich unterliegt ein Lenker, der den provisorischen Führerausweis besitzt, den gleichen gesetzlichen Massnahmen wie ein Lenker mit einem unbefristeten Führerausweis. Allerdings verlängert sich die dreijährige Probezeit für den Betroffenen um ein Jahr. Was geschieht mit den beschlagnahmten Fahrzeugen?Gemäss Strassenverkehrsgesetz kann ein Fahrzeug eingezogen werden, wenn damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in skrupelloser Weise begangen wurde und die Täterschaft durch die Einziehung von weiteren groben Verkehrsregelverletzungen abgehalten werden kann. Eine vorgängige Sicherstellung respektive Beschlagnahmung durch die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft wiederum ist zulässig, wenn das Fahrzeug voraussichtlich einzuziehen sein wird. Die Massnahme der Einziehung stellt einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsgarantie dar und muss dabei den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten.Nehmen Raservergehen im Kanton Uri zu?Gemäss unseren Zahlen kam es im Jahr 2014 zu drei, 2015 zu fünf, 2016 zu vier, 2017 zu drei und im laufenden Jahr bisher zu sechs Raserdelikten.
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