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Uri

Beschuldigter vor Urner Landgericht: Kollisionskurs mit Auto soll Erfindung der Ex-Partnerin sein

Ein Italiener bestreitet vor dem Landgericht konsequent, illegal Cannabis konsumiert zu haben. Es habe sich um CBD-Hanf gehandelt.

Er soll mehrfach Betäubungsmittel konsumiert, unter deren Einfluss ein Auto von seinem damaligen Wohnort nach Andermatt und zurück gelenkt und dabei auch noch eine Sicherheitslinie überfahren haben. Mit diesen Vorwürfen sieht sich ein in Uri wohnhafter 46-jähriger Italiener konfrontiert, der am Dienstagmorgen vor dem Landgericht dazu Stellung nehmen musste.

Die Anschuldigungen wies er dabei allesamt von sich. Auf die Frage von Gerichtspräsident Philipp Arnold, was er denn dazu sage, dass er zwischen Februar und März 2017 mehrmals Cannabis konsumiert haben soll, sagte der Beschuldigte schlicht: «Das stimmt nicht.» Seine damalige Partnerin habe jedoch ausgesagt, sie habe ihn mehrere Male Joints rauchen gesehen, so Arnold. Er habe einzig an dem Tag Cannabis geraucht, als er in jenem März nach Andermatt gefahren war, antwortete der Beschuldigte. «Und das war CBD-Hanf.» Eine Ärztin habe aber festgestellt, er habe während besagter Autofahrt unter Drogeneinfluss gestanden, führte Arnold weiter aus. Der Beschuldigte dementierte erneut: «Nein, das ist nicht so».

Drei Gramm Haschisch habe man ausserdem an seinem Wohnort gefunden. «Ja, das war so. Aber das ist für mich CBD.» Woher er das wisse, fragte ihn Arnold. «Anhand von da, wo ich es gekauft habe. In Zürich habe ich das geschenkt bekommen», so der Beschuldigte.

Arnold konfrontierte den Angeklagten daraufhin mit dem Widerspruch, in vorgängigen Einvernahmen habe er festgehalten, erst nach der Fahrt einmal CBD ausprobiert zu haben. Der Beschuldigte erklärte: «Ich habe die Daten nicht mehr ganz im Kopf.»

Tage zuvor von Partnerin getrennt

Die Autofahrt, die der Italiener unter Cannabiseinfluss absolviert haben soll, war aber nicht nur wegen des vorgeworfenen Drogenkonsums Thema vor Gericht. Durch das Überfahren einer Sicherheitslinie im Bereich eines Urner Strassentunnels «mit allen vier Rädern» habe er zudem eine einfache Verkehrsverletzung begangen, heisst es im Strafbefehl, den der Beschuldigte anfocht und daher nun das Landgericht beschäftigt. In der Verhandlung war gar davon die Rede, der Beschuldigte sei mit seinem Wagen auf Kollisionskurs mit seiner Ex-Partnerin gegangen, die ihm in jenem Moment auf der Gegenfahrbahn entgegengekommen sei. «Das stimmt auch nicht», sagte der Angeklagte. Hingegen hielt er fest, er habe seiner Partnerin Tage zuvor gesagt, dass er sich von ihr trennen will.

«Von da an ging alles ‹z’undärobsi›»,

erläuterte er einen aus seiner Sicht möglichen Grund, warum seine ehemalige Partnerin solche Anschuldigungen mache. Es treffe jedoch zu, dass er und seine Ex-Partnerin sich auf der Strasse gekreuzt hätten.

Sein Verteidiger verlangte anschliessend vom Gericht, den Beschuldigten von allen Vorwürfen freizusprechen. Der Cannabiskonsum könne ihm nicht nachgewiesen werden. «Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft fusst einzig auf schwammigen Behauptungen», die seine ehemalige Partnerin in den Befragungen geäussert habe. Dabei habe sie von Joints gesprochen, die ihr damaliger Partner geraucht haben soll. «Damit kann vieles gemeint sein.» Ob deren Inhalt tatsächlich illegal war, sei unklar. Die Frau habe auch zugegeben, sich «bei dieser Ware» nicht auszukennen, sagte der Anwalt weiter. «Die Mutmassungen reichen bis hin zu Crystal Meth.»

Nicht unter Drogeneinfluss, sondern psychisch krank

«Hingegen lassen die Schilderungen der Frau die Vermutung zu, dass der Beschuldigte einen Krankheitsschub erlitten hatte», sagte der Verteidiger. Dadurch habe sich sein psychischer Zustand entsprechend verschlechtert und er sei nicht mehr durchgehend urteilsfähig gewesen. Für einen strafbaren Cannabiskonsum gebe es hingegen keine Beweise. Die erwähnte Ärztin, die beim Angeklagten einen solchen festgestellt haben will, habe sich bei ihrer Beurteilung lediglich auf die Angaben seiner Ex-Partnerin gestützt. «Aus einer gegenwärtigen manischen Phase folgerte die Ärztin eine Fahrunfähigkeit.» Auf eine Blutentnahme sei hingegen verzichtet worden.

Ausserdem dramatisiere die Ex-Partnerin des Beschuldigten ihre Schilderungen gerne, führte der Verteidiger weiter aus. Als Motiv für ihre Anschuldigungen vermutete der Anwalt die Absicht, ihren ehemaligen Partner loszuwerden. Weil der Beschuldigte nach der Trennung zunächst noch eine neue Bleibe suchen musste, habe er vorerst in der Wohnung seiner Ex-Freundin bleiben müssen.

«Eine Einweisung in die Psychiatrie schien die einfachste Lösung.»

Ihr Ziel habe sie schliesslich auch erreicht. Nach der Meldung an die Ärztin, er habe Cannabis konsumiert, sei der Beschuldigte in die Psychiatrie eingewiesen worden und damit «Weg vom Fenster» gewesen, so der Anwalt. «Und sie hatte Ruhe.»

«Schludrige» Arbeit der Staatsanwaltschaft

Die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, die an der Verhandlung nicht vertreten sein musste, bezeichnete der Verteidiger als «schludrig». Er mahnte Gerichtspräsident Arnold, sich bei «jeder Behauptung» zu fragen, ob dafür ein Beweis vorliege. Sollte es zu einem Schuldspruch kommen, soll ein psychiatrisches Gutachten für seinen Mandanten erstellt werden, forderte der Verteidiger darüber hinaus. Möglicherweise hätte er in diesem Fall gewisse Vergehen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit begangen.

Das Urteil wird den Parteien in den kommenden Tagen schriftlich zugestellt.

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