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Uri

Arbeitsgesetz: Haltung der Urner Regierung stösst auf Kritik

FDP-Landrat Bernhard Epp ist unzufrieden mit dem Standpunkt des Urner Regierungsrats zur geplanten Änderung des Arbeitsgesetzes und spricht von einer «gewerkschaftlich und links gefärbten Stellungnahme». Nun fordert er Antworten.

Die Digitalisierung schreitet voran – im Schnellzugtempo. Mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeit wollen viele Arbeitnehmer heutzutage auch flexibler und mobiler arbeiten können.

CVP-Ständerat Konrad Graber hat zu diesem Thema dem damit verbundenen Arbeitsgesetz im März 2016 eine Parlamentarische Initiative «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» eingereicht. In eine ähnliche Richtung geht die Parlamentarische Initiative «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» der Neu-Bundesrätin Karin Keller-Sutter (FDP). Zu diesen beiden Vorschlägen wurde im September 2018 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet, das Parteien, Verbänden und Kantonen die Möglichkeit bot, dazu Stellung zu nehmen.

Zwischenzeitlich ist die Vernehmlassungsfrist abgelaufen. Auch der Urner Regierungsrat liess seine Stellungnahme dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zukommen. Unverständnis zum Standpunkt der Urner Exekutive zeigt der Bürgler FDP-Landrat Bernhard Epp. Er ist enttäuscht: «Mit Erstaunen habe ich von dieser verwaltungstechnischen Erklärung des Urner Regierungsrats Kenntnis genommen», heisst es in seiner Kleinen Anfrage.

Urner Regierung stellt sich hinter Verbände

Laut Epp bekunde die Urner Regierung die Unterstützung der gemeinsamen Stellungnahme des Verbands der Schweizerischen Arbeitsmarktbehörden (VSAA) und des Interkantonalen Verbands für Arbeitnehmerschutz (IVA). Die beiden Verbände sprechen sich in ihrer Stellungnahme im Wesentlichen gegen die geplante Änderung des Arbeitsgesetzes aus. Begründet wird die ablehnende Haltung vor allem durch die begrenzte Praktikabilität sowie die fehlende Rechtssicherheit. Der Urner Regierungsrat seinerseits führt in seiner Erklärung zusätzlich arbeitsmarktpolitische, arbeitsrechtliche und arbeitnehmerschutz-orientierte Aspekte an.

«Die gegenwärtige Haltung der Urner Regierung enttäuscht nicht nur liberal gesinnte Politiker.»
Bernhard Epp, FDP-Landrat, Bürglen

«Der Kanton Uri hat sich in den vergangenen Jahren als fortschrittlicher Kanton präsentiert und sich für die Ansiedlung von Unternehmen engagiert», schreibt der FDP-Landrat. «Umso fragwürdiger ist die von der Regierung abgegebene gewerkschaftlich und links gefärbte Stellungnahme.» Epp ist der Meinung, dass es doch im Interesse der Regierung sein sollte, sich für eine flexible Gestaltung des Arbeitsrechts einzusetzen, um damit für Unternehmen optimale Rahmenbedingungen zu schaffen.

«Die gegenwärtige Haltung der Urner Regierung enttäuscht nicht nur liberal gesinnte Politiker, auch ist sie für engagierte Unternehmer, die sich den täglich ändernden Marktverhältnissen zu stellen haben, ein Zeichen von Desinteresse», lässt Epp verlauten. «Denn gerade eine liberale Gestaltung des Arbeitsrechts sollte ein Grundpfeiler der Wirtschaftspolitik eines zukunftsgerichteten Regierungsgremiums sein, um sich damit für die Urner KMU einzusetzen.»

Rahmenbedingungen sollen flexibel sein

Wie es die Pflicht eines jeden Unternehmers sei, zu seinen Mitarbeitern Sorge zu tragen und diese entsprechend zu schützen, so sei es die Aufgabe der Politik die entsprechenden Rahmenbedingungen auszugestalten, führt der FDP-Landrat aus. Diese sollten auf sämtlichen Stufen eine möglichst hohe Flexibilität aufweisen. «Eine verwaltungsdiktatorische Sicht und Beantwortung von solch für die Wirtschaft zentralen Initiativen ist deshalb kategorisch abzulehnen.»

Insbesondere für KMU sei es von zentraler Bedeutung, dass der Abbau von unnötigen Regulierungen bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten, bei den Pausenvorgaben oder bei den Höchstarbeitszeiten vorangetrieben wird. Das Arbeitsgesetz gibt den Rahmen für Gesamtarbeitsverträge vor, die in den Branchen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt werden. Für Bernhard Epp ist klar: «Deshalb ist das Arbeitsgesetz dringend flexibler auszugestalten, damit moderne sozialpartnerschaftliche Lösungen möglich werden.»

Bernhard Epp pocht auf Wettbewerbsfähigkeit

Landrat Epp hält fest, dass es beispielsweise für das Bauhauptgewerbe von zentraler Bedeutung ist, eine möglichst flexible Regelung der Arbeitszeit im Arbeitsgesetz und im Landesmantelvertrag verankert zu haben. Die Einführung eines praxistauglichen Jahresarbeitszeitmodells wäre eine richtige Antwort auf die anstehenden Herausforderungen, heisst es in der Kleinen Anfrage. «Wenn die Urner Unternehmer wettbewerbsfähig bleiben und Arbeitsplätze auch im Kanton Uri erhalten wollen, müssen alte Paradigmen dringend verabschiedet werden. Ein flexibleres Arbeitsgesetz ist Grundlage dafür.»

Epp stellt der Regierung die folgenden Fragen:

  1. Welches Ziel verfolgt der Regierungsrat mit seiner Stellungnahme und dem darin bekundeten Zuspruch zur Stellungnahme des VSAA und des IVA?
  2. Aus welchen Gründen steht die Regierung einer Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes und der damit verbundenen administrativen Entlastung von Unternehmen sowie der Gestaltung der Work-Life-Balance von Arbeitnehmern ablehnend gegenüber?
  3. Weshalb lehnt der Regierungsrat die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten von Unternehmen durch eine Flexibilisierung des Arbeitsgesetzes ab?
  4. Weshalb erachtet die Regierung die Anpassung des Arbeitsgesetzes nicht auch für die kantonale Verwaltung als vorteilhaft?
  5. Geht der Regierungsrat davon aus, dass mit den geforderten Gesetzesänderungen der beiden Parlamentarischen Initiativen das Arbeitsrecht und der Arbeitnehmerschutz trotz zahlreicher Sozialpartnerschaften nicht mehr eingehalten werden kann?
  6. Welche anderen Ansätze können aus Sicht des Regierungsrats zu einer Flexibilisierung des Arbeitsrechts und damit zu einer Entlastung von Unternehmen führen?
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