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Uri wählt – und sagt auch,  wie dies geschehen soll

Die Richterwahlen im Februar, die National- und Ständeratswahlen im Oktober, aber auch Grossraubtiere und das Verfahren für die Landratswahlen 2020 werden 2019 politisch im Zentrum stehen.
Die Urner werden 2019 nicht nur ihre Richter, sondern auch ihre Vertreter im eidgenössischen Parlament in Bern wählen. (Bild: Urs Hanhart, Altdorf, 2. Februar 2016)

Bruno Arnold

Das Urner Volk geniesst das Privileg, die Richterwahlen an der Urne vornehmen zu dürfen. Am 10. Februar 2019 stehen in sämtlichen Urner Gemeinden neben den Präsidenten und Vizepräsidenten auch die elf vorgeschlagenen Mitglieder des Obgerichts des Kantons Uri zur Wahl.

Am 25. November haben die Urnerinnen und Urner das neue Gerichtsorganisationsgesetz klar gutgeheissen. Damit wurde auch die Aufhebung des Gerichtsbezirks Ursern per Ende Mai 2023 beschlossen. Somit wählen die Stimmberechtigten von Andermatt, Hospental und Realp am 10. Februar letztmals das Präsidium und das Vizepräsidium sowie fünf Mitglieder des eigenen Landgerichts Ursern. Die Aufgaben des Landgerichts Ursern werden ab Juni 2023 dem Landgericht Uri übertragen. Dessen Präsidium und Vizepräsidium sowie die acht Mitglieder stehen somit letztmals nur in den siebzehn Urner Gemeinden ausserhalb des Urserntals zur Wahl.

Grossraubtiere an der Urne

Die Regierung hat bereits auch zwei kantonale Vorlagen aufgearbeitet, über welche die Urner an den offiziellen Abstimmungsterminen 2019 an der Urne befinden können. Am 10. Februar wird über die kantonale Volksinitiative «Zur Regulierung von Grossraubtieren im Kanton Uri» abgestimmt. Artikel 49 der Kantonsverfassung soll um folgenden Absatz 2 ergänzt werden: «Der Kanton erlässt Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestandes.» Der zweite Satz der mit 3188 gültigen Unterschriften eingereichten Ini- tiative («Die Einfuhr und die Freilassung von Grossraubtieren sowie die Förderung des Grossraubtierbestandes sind verboten») wurde hingegen vom Landrat als ungültig erklärt, sodass darüber am 10. Februar nicht abgestimmt wird.

Kanton Uri braucht ein neues Wahlsystem

Unter Zugzwang steht Uri betreffend Wahlsystem für den Landrat. Weil nicht jede abgegebene Stimme das gleiche Gewicht hat, ist das geltende Wahlsystem nicht verfassungskonform. In der März-Session 2018 hat der Landrat einen Vorschlag der Regierung für ein bundesgerichtskonformes Wahlsystem vertagt. Der Grund: Man wollte abwarten, bis das Bundesparlament in Bern über eine 2014 lancierte Urner Standesinitiative befunden hatte, die den Kantonen freie Hand bei der Festlegung der Wahlverfahren ihrer Behörden nach dem Grundsatz des Majorzes, des Proporzes oder einer Mischform lassen wollte. Im Dezember 2018 hat der Nationalrat in der Schlussabstimmung die geforderte Verfassungsänderung abgelehnt. Das heisst konkret: Will der Kanton Uri eine Wahlrechtsbeschwerde verhindern, muss vor den Gesamterneuerungswahlen des Landrats vom März 2020 ein neues Wahlsystem in Kraft sein. Die Regierung hat in ihrer Vorlage vom März 2018 zur Änderung des Gesetzes über die Verhältniswahl des Landrats die Einführung eines Mischsystems mit Doppeltem Pukelsheim vorgeschlagen und dürfte nun dieselbe Vorlage aus der Schublade holen. Die erste Lesung soll für die Februar-Session 2019 traktandiert werden, die zweite Lesung für die Sitzung des Urner Landrats vom 10. April. Läuft alles nach Plan, wird das Urner Volk am 22. September über die Revision des Proporzgesetzes befinden.

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