Im Kanton Uri soll damit die Gewaltenteilung konsequent umgesetzt werden. Dies bezieht sich vor allem auf die Organisation. Heute sind die Urner Gerichte administrativ der Verwaltung angegliedert. Künftig sollen sich die Gerichte aber selber verwalten. Gleichzeitig sollen mit der Gesetzesänderung die Qualität und die Effizienz gesteigert werden. Neu wird eine juristische Ausbildung für das Präsidium sowie das Vizepräsidium vorausgesetzt. Die Spruchkörper werden allgemein verkleinert.
Den wohl heikelsten Punkt der Vorlage stellte die Abschaffung des Landgerichts Ursern dar. Die Aufgaben des kleinen Gerichtsbezirks werden nun dem Landgericht Uri übergeben. Der Gerichtsbezirk Ursern wird auf 1. Juni 2023 aufgehoben.
Staatsanwaltschaft wird Sache der Regierung
Die Dienstaufsicht und die Fachaufsicht über die richterlichen Behörden werden vereinigt und gebündelt dem Obergericht übertragen. Dafür gelten die Staatsanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft nicht mehr als richterliche Behörden, sondern werden neu der Dienst- und Fachaufsicht des Regierungsrats unterstellt.
Die Geschäftslast beim Landgericht wird auf zwei vollamtliche Landgerichtspräsidien verteilt (Landgerichtspräsidium I und Landgerichtspräsidium II). Vermehrt wird ein Einzelrichter ein Urteil fällen. Als Gesamtgericht tagen das Obergericht und das Landgericht künftig in Fünfer-Besetzung und als Abteilung in Dreier-Besetzung. Die Anzahl Richterinnen und Richter bleibt jedoch unverändert.
Mit der Gesetzesänderung ist eine entsprechende Änderung der Verfassung des Kantons Uri verbunden. Bisher war das Landgericht Ursern explizit in der Verfassung erwähnt. (zf)